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Coronatests: Vergabe an Rotes Kreuz legal

16.03.2023 • 09:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Corona nicht nur eine Pandemie, sondern für viele auch ein Geschäft. (Symbolbild) <span class="copyright">klaus Hartinger</span>
Corona nicht nur eine Pandemie, sondern für viele auch ein Geschäft. (Symbolbild) klaus Hartinger

Direktvergabe in Notsituation ohne Ausschreibung war 2021 rechtens, so der Verwaltungsgerichtshof.

Corona war nicht nur eine Pandemie, sondern auch ein Geschäft. Der private Anbieter Arbeitsmedizinisches Zentrum (AMZ) der in Röthis eine Teststation betrieb, sah sich im Wettbewerb um Coronatests durch das Land Vorarlberg benachteiligt und ging dagegen rechtlich vor.

Letzter Instanz

Aber in letzter Instanz erklärte auch der Verwaltungsgerichtshof die Direktvergabe der Ausweitung von Kapazitäten für kostenlose Coronatests ohne Ausschreibung durch das Land Vorarlberg im Februar 2021 an das Rote Kreuz für rechtens.

Denn bei einem unvorhersehbares Ereignis dürfe nach dem Vergabegesetz in einer Notsituation ausnahmsweise von einem Vergabeverfahren abgesehen werden, entschied das Höchstgericht in Wien. Im Februar 2021 seien durch den Bund zwei neue Coronaschutzverordnungen erlassen worden. Dadurch sei nach Ansicht des Landes Vorarlberg die Ausweitung der Testkapazitäten auf mehr als das Doppelte notwendig geworden. Das Land habe rasch reagieren müssen und deshalb das Rote Kreuz, mit dem schon davor zusammengearbeitet wurde, als einzigen Bieter mit dem Auftrag betrauen dürfen. Wegen des zeitlichen Drucks habe das Land kein Vergabeverfahren mit öffentlicher Ausschreibung einleiten müssen. Zumal die Landesregierung angekündigt habe, nach der Bewältigung der Notsituation ein Vergabeverfahren mit öffentlicher Ausschreibung durchzuführen.

Verwaltungsgerichtshof

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg und verwies dabei auch auf EU-Unionsrecht. Die ordentliche Revision des Testanbieters AMZ gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts in Bregenz wurde in Wien abgewiesen.

Der Anbieter AMZ hatte erreichen wollen, dass die Direktvergabe des Testauftrags an das Rote Kreuz für rechtswidrig erklärte und der Vertrag zwischen Rotem Kreuz und Land für nichtig und damit für ungültig erklärt wird.

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