In diesen Gemeinden gab es im Jahr 2022 Missstände

2022 hoben die Bezirkshauptmannschaften wieder Verordnungen der Gemeinden auf, welche gegen die Gesetze verstießen.
Gemeinden verfügen in Österreich über eine verhältnismäßig große Autonomie. Der Staat übt aber eine Aufsicht über sie aus, in deren Rahmen er beispielsweise Gemeindeverordnungen aufheben kann, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. In Vorarlberg kann sich jeder an die Gemeindeaufsicht wenden, wenn er das Gefühl hat, „dass Gemeindeorgane Gesetze oder Verordnungen verletzt haben“. Diese Aufsichtsbeschwerden werden von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften geprüft. Die NEUE am Sonntag hat auf Anfrage vom Amt der Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren eine Auswertung zu den Beschwerdeverfahren erhalten und diese nun auch für 2022 erbeten. Auch im Vorjahr wurden etliche Verordnungen und Bescheide der Gemeinden geprüft – manche davon wurden in der Folge aufgehoben.
Notverordnung ohne Not
So kassierte die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn eine Verordnung des Hohenemser Stadtrates. Dieser hatte eine Schutzzone um das Flüchtlingsheim der Caritas verordnet und sich wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit auf das sogenannte Notverordnungsrecht im Gemeindegesetz berufen. Ukrainische Flüchtlingsfamilien sollten so vor Jugendlichen geschützt werden, die nach Ansicht des Stadtrates vor dem Heim Unruhe erzeugten. Dieses Notverordnungsrecht wollte die BH dem Stadtrat aber nicht zugestehen. Das Gesetz erlaubt solche Not- oder Dringlichkeitsverordnungen nur, wenn ein Beschluss der Stadtvertretung „nicht ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für die Gemeinde abgewartet werden“ kann. In der Angelegenheit habe aber keine „dringliche Notwendigkeit“ bestanden, daher hätte die Stadtvertretung den Beschluss fassen müssen, so die Aufsichtsbehörde.
Die Verordnung wurde im November 2022 von der Stadtvertretung gegen die Stimmen von „Ems isch üsr“ beschlossen und das rechtliche Problem damit saniert. Angesprochen wurden die Einwände der Gemeindeaufsicht allerdings nicht. Laut Protokoll der Stadtvertretungssitzung merkte Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ) nur an, dass die Verordnung des Stadtrates „ausgelaufen“ sei und nun ersetzt werden müsse.
Renitente Petenten
In Bizau, Hittisau, Hohenweiler, Lochau, Mittelberg, Riefensberg, Sibratsgfäll, Warth und Eichenber waren Aufsichtsbeschwerden wegen Petitionen berechtigt. Bürger dürfen Forderungen an die Gemeinde richten, die sich auch damit befassen muss. Das sogenannte Petitionsrecht stammt aus der Monarchie und war in vordemokratischer Zeit eine der wenigen Möglichkeiten, auf Missstände in der Verwaltung hinzuweisen.
Auch die Gemeinde Innerbraz versäumte es im Vorjahr, auf eine solche Petition zu antworten. Ob es sich in all diesen Fällen um dieselbe Eingabe an mehrere Gemeinden handelte, deren Petenten sich dann aufgrund ihres verdichteten Rechtsbewusstseins mit Beschwerden an die Bezirkshauptmannschaften wandten, geht aus den Auswertungen nicht hervor.
In Bregenz gab es teilweise berechtigte Einwände gegen die Zusammensetzung des Bauausschusses. In Höchst beschwerte man sich zum Teil erfolgreich gegen Lichtimmissionen und eine Feuerwehrzufahrt.
In Weiler gab es Unstimmigkeiten über die Akteneinsicht vor und während Gemeindevertretungssitzungen. Die entsprechende Beschwerde erwies sich als teilweise berechtigt. In Klaus brach die Gemeinde in einer Widmungsfrage das Recht. Außerdem wurden in Klaus Finanzmittel außerplanmäßig und gesetzwidrig verwendet.
Keine Baubewilligung
In Altach wurde ohne Baubewilligung gebaut. In Bludenz gab es eine teilweise berechtigte Beschwerde gegen eine Baubewilligung, die NEUE am Sonntag hatte darüber berichtet. Es hatte Fehler bei der Führung des Aktes gegeben. In der Sache sind aktuell noch mehrere Verfahren anhängig. Ebenso teilweise berechtigt war eine Beschwerde gegen ein Bauvorhaben in St. Gerold. In Lech wurde die Gemeindevertretungssitzung nicht korrekt im Internet übertragen, was eine partiell erfolgreiche Beschwerde der Opposition nach sich zog. In Raggal wurde eine Verkehrsfläche ohne Bauanzeige errichtet. In Bartholomäberg kümmerte sich die Gemeinde nicht entsprechend um Missstände in einer Wohnanlage. Außerdem wurde im Ort ein Zubau ohne Baubewilligung errichtet – ein Problem, das auch der Gemeinde Vandans Probleme mit der Aufsichtsbehörde eintrug.
Gröbere Missstände dürften in Raggal und St. Anton im Montafon geherrscht haben. Dort schritt die BH Bludenz gleich wegen mehrerer Bauvorhaben ein, die ohne Baubewilligung ausgeführt worden waren. In Nenzing wurde von der Gemeinde eine Straße rechtswidrig für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.