Käufer von Oldtimer aus Dänemark klagt seinen Berater

Berater soll laut Klage Reparaturkosten ersetzen, weil Oldtimer in Dänemark vor Kauf nicht restauriert worden sei.
Ein Vorarlberger Rechtsanwalt kaufte bei einem dafür spezialisierten Autohändler in Dänemark einen Oldtimer für rund 70.000 Euro. Beim Autokauf in Skandinavien ließ sich der Jurist von einem Vorarlberger Autohändler beraten. Demnach sollte der Berater vor dem Kauf etwa die vereinbarten Restaurierungsarbeiten an dem alten Fahrzeug beim dänischen Autohändler überprüfen.
Der Anwalt kaufte das Auto. Ein Vorarlberger Privatgutachter stellte bei dem Fahrzeug aber erhebliche Mängel fest. Daraufhin wurde das Fahrzeug in einer Kfz-Werkstätte um 35.000 Euro repariert. Der Käufer verklagte daraufhin seinen Berater. Der Kläger fordere von Berater die Rückzahlung des Beratungsentgelts von 6000 Euro und als Schadenersatz die Übernahme der Reparaturkosten. Das teilte am Dienstag auf Anfrage Richter Dietmar Nußbaumer mit, der Mediensprecher des Landesgerichts Feldkirch.
Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch
Am Dienstag begann der Zivilprozess am Landesgericht mit der vorbereitenden Tagsatzung. Für eine gütliche Einigung unterbreitete der Beklagtenvertreter diese Vorschläge: Der dänische Autohändler sei bereit, das Auto zum Kaufpreis von rund 70.000 Euro zurückzukaufen. Auch der beklagte Berater würde dem Kläger den Oldtimer um 70.000 Euro abkaufen. Der Klagsvertreter sagte, er werde mit dem am Dienstag bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesenden Kläger die Vergleichsangebote besprechen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, würde die nächste Verhandlung im April stattfinden.
Die Zivilrichterin sagte, es sei komisch, dass das gekaufte Auto gleich in einer Werkstätte repariert worden sei. Denn in einem derartigen Fall von Gewährleistung hätte dem Verkäufer oder dem Berater zuvor die Möglichkeit gegeben werden müssen, allfällige Mängel selbst zu beheben. Dazu merkte der beklagte Berater an, er habe den Oldtimer nach dem Kauf durch den Kläger nie mehr gesehen.
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