Kies-Konflikt: Jetzt steht eine Klage im Raum

Marktgemeinde Götzis reicht Beschwerde gegen BH-Bescheid im Streit um Abbaubewilligung ein. Auch Schritt vors Zivilgericht wird überlegt.
Die Gräben zwischen den einst eng kooperierenden Nachbargemeinden Götzis und Altach werden im jahrelangen Streit um den Schotter zusehends tiefer. Jetzt steht sogar eine Klage im Raum. Zuvor will man aber noch einmal verhandeln, zumindest auf Götzner Seite.
Kurz zur Vorgeschichte: Weil sie sich um die Aufteilung der zu erwartenden Millionenerlöse nicht einig geworden waren, hatten beide Kommunen Anträge an die Bezirkshauptmannschaft (BH) gestellt. Wie berichtet, ist Götzis als Grundstückseigentümerin der Ansicht, dass das Abbaurecht nach der Aufhebung des Grundsatzbeschlusses für das gemeinsame Kiesabbauprojekt an sie übergegangen ist, und zeigte deshalb einen Inhaberwechsel an. Altach wiederum stellte einen Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Entschädigung für die Nutzung der Abbauliegenschaft.
Antrag zurückgewiesen
Der Götzner Antrag wurde – wie berichtet – Anfang März zurückgewiesen. Nach Ansicht der BH konnte die Marktgemeinde nicht nachweisen, dass das Abbaurecht zivilrechtlich auf sie übergangen ist. Der Gemeindevorstand hat am Donnerstagabend einstimmig beschlossen, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzulegen. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir nun Inhaber des Abbaubescheids sind“, so Bürgermeister Christian Loacker (ÖVP) auf NEUE-Anfrage.

Laut Loacker überlegt man sich in einem weiteren Schritt auch eine Klage auf Feststellung, dass es zwischen den Gemeinden keine zivilrechtliche Vereinbarung hinsichtlich des Kiesabbaus gibt. Bevor es allerdings so weit kommt, will man einen weiteren Verhandlungsversuch unternehmen. Diese Vorgehensweise wurde mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP, Grünen und SPÖ abgesegnet. Mandatar Christoph Längle (Bürgerbewegung), der sich als einziges Gemeinderatsmitglied dagegen aussprach, schäumt: „Der Grundsatzbeschluss für den gemeinsamen Kiesabbau wurde im August 2021 aufgehoben. Ich erwarte mir, dass der Wille der Gemeindevertretung respektiert und vollzogen wird. Stattdessen soll nun weiterverhandelt werden. Das ist ein Wahnsinn.“ Der Grünen Liste Götzis (GLG), die einst die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses mittrug, wirft Längle „parteipolitische Spielchen“ vor. Der grüne Gemeinderat Thomas Ender weist dies zurück.

Der Götzner Unternehmer Patrick Nickel begrüßt den Schritt der Marktgemeinde Götzis, Beschwerde gegen den BH-Bescheid einzulegen. Nickel hatte eine für Götzis finanziell einträglichere Abbauvariante ins Spiel gebracht und kämpft seither für deren Berücksichtigung.
Reaktion in Altach
Und was sagt man in Altach dazu, dass Götzis nun quasi mit einer Klage droht? Bürgermeister Markus Giesinger (ÖVP) möchte dazu auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben, da er davon noch nichts gehört habe. „Der Götzner Bürgermeister hat mir heute Vormittag mitgeteilt, dass Beschwerde gegen den BH-Bescheid eingelegt werde. Von Verhandlungen oder einer Klage war nicht die Rede“, sagte Giesinger am Freitag. Dass die Nachbargemeinde mit der Beschwerde Erfolg haben wird, glaubt er nicht. „Der Bescheid ist sehr deutlich und bietet unserer Ansicht nach keine Angriffsfläche.“

Giesinger geht davon aus, dass das von Altach beantragte Verfahren zur behördlichen Festsetzung der Entschädigung für die Grundinanspruchnahme bzw. den Abbau von Kies und die Wiederverfüllung trotz der Beschwerde weitergeführt wird. Dass dem wohl so sein wird, geht aus einer früheren Anfrage an Bezirkshauptmann Herbert Burtscher hervor. Darin heißt es: „Ein weiteres Aussetzen des Verfahrens ist nicht zulässig, da die Verhandlungen abgebrochen wurden, der behördliche Vermittlungsversuch erfolglos blieb und kein zivilgerichtliches Verfahren anhängig ist.“

Derweil wurde in Altach schon eine Straße zwischen dem Abbaugebiet im sogenannten Sauwinkel und dem Kieswerk Kopf errichtet (siehe großes Bild). Die Altacher Grünen brachten in Zusammenhang mit der Vergabe eine Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Markus Giesinger ein. Diese wurde allerdings von der Bezirkshauptmannschaft zurückgewiesen.