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16.560 Euro Strafe für Impffälschung

25.03.2023 • 09:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Vorarlberger versuchten mit gefälschten Impfnachweisen in den Besitz von digitalen Coronaimpfpässen zu kommen. (Symbolbild)<span class="copyright"> APA/Helmut Fohringer </span>
Vorarlberger versuchten mit gefälschten Impfnachweisen in den Besitz von digitalen Coronaimpfpässen zu kommen. (Symbolbild) APA/Helmut Fohringer

Hohe Geldstrafe wegen Urkundenfälschung, weil Angeklagter sehr gut verdient. Unterländer legte, so das Berufungsgericht, in Lindauer Apotheke gefälschten Impfnachweis vor.   

Rund 80 Strafverfahren wegen Urkundenfälschung habe die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen Vorarlberger Impfverweigerer geführt, die während der Coronabeschränkungen in Lindauer Apotheken mit der Vorlage von gefälschten Impfnachweisen in den Besitz von digitalen Coronaimpfpässen kommen wollten. Das teilte während Berufungsverhandlungen am Landesgericht Feldkirch in dieser Woche der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele mit.

Impffälschverfahren

Angeklagt in zwei dieser Impffälscherverfahren war ein Paar aus dem Bezirk Dornbirn. In der Berufungsverhandlung wurde über den unbescholtenen Unternehmer wegen Urkundenfälschung rechtskräftig eine Geldstrafe von 16.560 Euro (180 Tagessätze zu je 92 Euro) verhängt. Die dem Gericht zu bezahlende Strafe fiel hoch aus, weil der Selbstständige mit monatlich netto 5000 Euro sehr gut verdient und über Liegenschaften verfügt.

Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen. Für den Ersttäter sei zur Abschreckung der Allgemeinheit keine teilbedingte Geldstrafe möglich gewesen, sagte Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende Richterin des Berufungssenats. Denn Impffälschungen seien in einer Pandemie nicht zu tolerieren.

Nach Ansicht der Berufungsrichter hat der Vorarlberger am 11.11.2021 in einer Lindauer Apotheke höchstpersönlich einen gefälschten Impfnachweis vorgelegt. Der Berufungsenat stützte sich dabei auf die Zeugenaussage des Lindauer Apothekers, der angab, seine Mitarbeiter hätten die Anweisung gehabt und befolgt, nur persönlich vorgelegte Impfnachweise entgegenzunehmen.

Im Zweifel freigesprochen

In der erster Instanz hatte das Bezirksgericht Dornbirn den Angeklagten im Zweifel freigesprochen. Er gab an, seine Lebensgefährtin habe ohne sein Wissen einen auf ihn lautenden gefälschten Impfnachweis in der Apotheke abgegeben.

Seine unbescholtene Lebensgefährtin wurde am Bezirksgericht auch wegen der Urkundenfälschung für ihn schuldig gesprochen. Der Schuldberufung der Staatsanwaltschaft, die ausnahmsweise zugunsten der Angeklagten erhoben wurde, wurde aber am Landesgericht stattgegeben. In zweiter Instanz wurde sie nur noch wegen der Urkundenfälschung für sich selbst verurteilt. Über die gut  verdienende Angeklagte wurde rechtskräftig eine Geldstrafe von 5760 Euro (180 Tagesssätze a’ 32 Euro) verhängt.