Wehrlose missbraucht: Sechs hohe Haftstrafen

Stark betrunkene 44-Jährige in Bludenzer Flüchtlingsheim sexuell missbraucht: Gefängnisstrafen zwischen sieben und zwölfeinhalb Jahren für sechs Afghanen.
Wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen wurden am Freitag am Landesgericht Feldkirch sechs angeklagte Afghanen zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Keines der Urteile des Schöffensenats ist rechtskräftig. Die sechs Untersuchungshäftlinge, die Freisprüche beantragten, und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen erhöhte sich wegen der besonderen Erniedrigung durch den Missbrauch von mehreren Männern hintereinander ohne Verhütung auf 5 bis 15 Jahre Haft.
Gerichtliche Feststellungen
Die sechs Angeklagten haben nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 21. und 24. Februar 2022 in einem Bludenzer Flüchtlingsheim an einer stark betrunkenen und deshalb wehrlosen Besucherin, die wegen ihrer Obdachlosigkeit dort übernachtete, den Geschlechtsverkehr vorgenommen. Dabei war nach Ansicht des Schöffensenats für die Angeklagten erkennbar, dass die 44-jährige Frau stark alkoholisiert und auch aufgrund ihrer schlechten psychischen Verfassung nicht mehr in der Lage war, sexuell über sich selbst zu bestimmen. Ihre Wehrlosigkeit haben die Angeklagten nach Überzeugung des Schöffensenats ausgenutzt.
Die Angeklagten hätten mit ihrem Fehlverhalten eine „enorme Menschenverachtung“ gezeigt, die den Schöffensenat „fassungslos“ mache, sagte Richterin Silke Sandholzer.
Die Haftstrafen
So fielen die Haftstrafen für die Angeklagten aus: Siebeneinhalb Jahre für den 26-jährigen Erstangeklagten mit einer Vorstrafe. Zwölfeinhalb Jahre für den mit drei Vorstrafen belasteten, 57-jährigen Zweitangeklagten, der zwei Mal den Geschlechtsverkehr an der Wehrlosen vollzog. Bei ihm lagen wegen zweier einschlägiger Haftstrafen die Rückfallvoraussetzungen vor, sodass sich der Strafrahmen auf 5 bis 20 Jahre erhöhte. Zudem wurde eine offene Vorstrafe von sechs Monaten widerrufen. Damit beträgt die Gesamtstrafe 13 Jahre Gefängnis. Neun Jahre sowie vier Monate aus einer offenen Vorstrafe für den 52-jährigen Drittangeklagten mit drei einschlägigen Vorstrafen. Jeweils sieben Jahre für zwei Unbescholtene im Alter von 23 und 36 Jahren. Acht Jahre für den zweifach vorbestraften, 29-jährigen Sechstangeklagten.
Mildernd war bei allen Angeklagten die eigene Alkoholisierung. Der Drittangeklagte fand die im Dornbirner Bahnhof auf dem Boden liegende Alkoholkranke und brachte sie mit dem Zug nach Bludenz und dann ins Zimmer des Erstangeklagten im Flüchtlingsheim.
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