Impfgegner forderte zu keinen Straftaten auf

Vorbestrafter schrieb, Heiliger Krieg gegen Impfpflicht solle Demonstrationen ersetzen
Das Urteil ist kein Beitrag zum juristischen Vorgehen gegen Hass im Netz: Im Zweifel wurde der von Alexander Wirth verteidigte Angeklagte auch in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom August 2022 am Landesgericht Feldkirch wurde in zweiter Instanz keine Folge gegeben. Der selten angeklagte Paragraf 282 des Strafgesetzbuchs sieht bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn öffentlich zu einer Straftat aufgefordert wird.
Der Freispruch sei aus rechtlichen Gründen erfolgt, sagten die Richter in beiden Instanzen. Weil nicht zweifelsfrei bestimmbar sei, zu welcher Gattung von Straftaten aufgefordert worden sei. Es sei allerdings auf Messers Schneide gestanden, die Postings des Angeklagten doch als Aufruf zum Widerstand gegen die Staatsgewalt oder zur Körperverletzung zu deuten, sagte der Feldkircher Erstrichter. Damit sei der Angeklagte knapp am Gefängnis vorbeigeschrammt. Zumal im Falle eines Schuldspruchs auch sechs ursprünglich bedingt gewährte Haftmonate aus seiner Verurteilung von 2019 wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu verbüßen gewesen wären.
Zwei Postings
Der 41-Jährige hat im November 2021 und im Februar 2022 im Facebook zwei Postings auf der Seite des Bundeskanzleramts und einer regionalen Rundfunkanstalt verfasst. Der mit sechs Vorstrafen belastete Unterländer sagte, damit habe er lediglich noch mehr Menschen zur Teilnahme an Demonstrationen gegen die damals in Österreich beabsichtigte Coronaimpfpflicht bewegen wollen. Dabei habe er mit seiner martialischen Ausdrucksweise aber den Bogen weit überspannt, erwiderte der Feldkircher Staatsanwalt Simon Mathis.
Der Angeklagte rief in seinen Postings zum Heiligen Krieg auf, in dem der Feind bekämpft werden müsse. „Seit heute befinden wir uns im Krieg.“ Man müsse aufhören, nur mit Worten und Schildern zu demonstrieren. „Machen wir sie fertig.“ Denn „wir sind die österreichische Volksgewalt“, nicht die Politik oder die Polizei. Man müsse „Amokläufer aufhalten“. Wie man denn Amokläufer aufhalte, fragte der Staatsanwalt. Der Angeklagte: „Indem viele Leute demonstrieren.“
Der Angeklagte distanzierte sich von seiner Wortwahl. Er habe Fehler gemacht und seine Facebookaccounts gelöscht, sagte der Familienvater.
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