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Asyl für syrischen General “ganz normal”

17.04.2023 • 16:20 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Verfassungsschützer in Wien
Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Verfassungsschützer in Wien APA/GEORG HOCHMUTH

Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte ging am Montag weiter.

Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist am Montag in Wien fortgesetzt worden. Dieser wird öffentlich sein, ein Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt. Als erster wurde ein BFA-Beamter befragt, der geholfen haben soll, einem syrischen General Asyl zu beschaffen. “Alles ganz normal”, beschrieb er vor Gericht die Vorgänge.

Mit Spionagechef nichts zu tun

Als Ersten befragte die Richterin jenen Mann, der als einziger der vier Angeklagten nicht Teil des Verfassungsschutzes war. Er soll als Leiter des Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen auf Betreiben eines BVT-Chefinspektors dafür gesorgt haben, dass der syrische General – nachdem er vom BVT nach Österreich gebracht wurde – hier auch Asyl bekomme, trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen.

Bevor ihn der (drittangeklagte) Chefinspektor kontaktierte, habe er diesen nicht gekannt. Mit den anderen beiden Angeklagten, einem weiteren Chefinspektor sowie dem ehemaligen Spionagechef, habe er bis heute nichts zu tun gehabt.

Akt des Generals

Konkret geht es laut Anklage darum, dass der BFA-Beamte auf Betreiben des drittangeklagten Chefinspektors dafür gesorgt haben soll, dass der Akt des Generals “liegen bleibt”, also die zweimonatige Frist nach dessen Ankunft in Österreich abläuft und Österreich damit für dessen Asylverfahren zuständig wird.

Der BFA-Beamte selbst bekannte sich nicht schuldig, und gab auch an, dass es keinerlei “Bestimmungen” von einem Chefinspektor des BVT ihm gegenüber gab. Ihm sei klar gewesen, dass es sich bei dem General zwar um eine Person handelt, an der das BVT interessiert gewesen sei, “der Fall war für mich aber eigentlich keine wirklich große Geschichte”.

“Überall gefährdet”

Bei der Einschätzung, wonach der General in Frankreich gefährdet gewesen sei, habe er sich “ganz auf das BVT und die Polizei verlassen”. Auf die Frage der Richterin, ob er oder jemand seiner Mitarbeiter keine eigenen Ermittlungen angestellt hätten, antwortete er: “Das wäre für mich überschießend. Wir hatten damals wochenlang 15-Stunden-Dienste”, und somit keine Kapazitäten. Da der General “überall gefährdet sein hätte können”, habe man das Gespräch im Erstaufnahmezentrum vertraulich abgehalten, sodass er nicht von anderen Asylwerbern gesehen wurde.

Der Beamte leitet nach wie vor das Erstaufnahmezentrum. “Wenn ich nicht gerade vor Gericht sitze, mache ich weiterhin meinen Job, der im Übrigen nicht gerade lustig ist”, antwortete er auf die Frage, ob es gegen ihn Disziplinarmaßnahmen gegeben habe. Und weiters: “Während ich als Beschuldigter geführt wurde, habe ich vom Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz bekommen.”

Staatsgeheimnisse?

Weder sei durch einen Prozess coram publico (also öffentlich) die öffentliche Sicherheit gefährdet, noch würden dadurch Staatsgeheimnisse veröffentlicht werden, begründete die Richterin die Entscheidung, den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abzulehnen. Zwischenstaatliche Beziehungen seien durch eine öffentliche Erörterung nicht gefährdet, betonte die Richterin, da über den Inhalt der Verhandlung in den letzten Jahren sowohl in nationalen als auch internationalen Medien berichtet wurde.

In der Öffentlichkeit der Verhandlung liege eine wichtige Kontroll– und Präventivfunktion. Das Ergebnis des Verfahrens würde durch einen Ausschluss der Öffentlichkeit entwertet werden, betonte sie. In gewissen Fällen könnten die Angeklagten aber Anträge auf temporären Ausschluss der Öffentlichkeit, für gewisse Verhandlungsteile, stellen, so die Richterin.