SS-Symbol präsentiert: Überraschender Freispruch

Schwarze Sonne für Geschworene keine Wiederbetätigung. Aber Schuldspruch für Anhänger mit SS-Runen.
Mit einer Überraschung endete am Freitag unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ein Geschworenenprozess nach dem Verbotsgesetz am Landesgericht Feldkirch. Denn alle acht Geschworenen sprachen den von Clemens Achammer verteidigten Angeklagten von einem der Anklagepunkte frei. Die Laienrichter hielten den 45-Jährigen für nicht schuldig, obwohl er zwischen Februar 2021 und Februar 2022 in seiner Wohnung im Walgau an einer Wand ein Poster mit einer Schwarzen Sonne angebracht und seiner Ehefrau und Besuchern präsentiert hat. Bei der Schwarzen Sonne handelt es sich um drei übereinandergelegte Hakenkreuze, um ein SS-Symbol und, um ein Erkennungszeichen von Neonazis.
Schuldspruch für anderes SS-Symbol
Mit 6:2-Stimmen sprachen die Geschworenen den Angeklagten aber von der Zurschaustellung eines anderen SS-Symbols schuldig. Der arbeitslose 45-Jährige hat zwischen Februar 2021 und Februar 2022 einen für die Gattin und Besucher sichtbaren Schlüsselanhänger mit SS-Runen im Eingangsbereich seiner Wohnung platziert.
Zudem hat der ehemalige Neonazi-Skinhead bis 2022 jahrelang eine Nebelgranate besessen und damit gegen das Waffengesetz verstoßen.
Der unbescholtene Arbeitslose wurde zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 14 Monaten Haft.
Geschworene müssen ihre Entscheidungen nicht begründen. Deshalb blieb unklar, warum, im Widerspruch zur Rechtsprechung, ein Freispruch zur Schwarzen Sonne erfolgte. Der Angeklagte sagte, er habe das Poster mit der Schwarzen Sonne im Internet bei einer österreichischen Firma gekauft.
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