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Vergewaltigung vertuscht? Chefs der Bergrettung klagen

08.05.2023 • 22:39 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gegen den ehemaligen Hundetrainer wird zivil-, straf- und medienrechtlich vorgegangen. <span class="copyright">Hartinger</span>
Gegen den ehemaligen Hundetrainer wird zivil-, straf- und medienrechtlich vorgegangen. Hartinger

Ex-Hundetrainer der Bergrettung behauptete, Leiter der Bergrettung hätten Vergewaltigung seiner Partnerin durch Bergretter vertuscht.

Der Leiter der Vorarlberger Bergrettung und sein Stellvertreter gehen zivil-, straf- und medienrechtlich gegen einen ehemaligen Hundetrainer der Bergrettung wegen Verleumdung und übler Nachrede vor.

Der Straf- und Medienprozess, in dem die Vorstände der Bergrettung als Privatankläger auftreten, wurde für kommende Woche am Landesgericht Feldkirch angesetzt. Am Montag fand am Landesgericht im Zivilprozess, mit dem Streitwert von 63.000 Euro, die vermutlich vorletzte Verhandlung statt.

Marionetten und Psychopathen

Der Landesleiter der Bergrettung und sein Stellvertreter wehren sich vor Gericht gegen aus ihrer Sicht wahrheitswidrige Postings auf Facebook. Dabei behauptete der Schweizer Ex-Hundetrainer der Bergrettung öffentlich, die Landesleitung der Bergrettung habe die Vergewaltigung seiner Lebensgefährtin durch einen Bergretter während eines Ausbildungslehrgangs der Bergrettung vertuscht. Zudem schrieb der Hundetrainer auf seiner Facebookseite, Chefs der Bergrettung seien Marionetten und Psychopathen.

2021 zeigte der Hundetrainer bei der Polizei in Vorarlberg an, seine Lebensgefährtin sei 2017 bei einem Lehrgang von einem Bergretter vergewaltigt worden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte mittlerweile das wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person geführte Strafverfahren gegen den Ex-Bergretter ein.

Freiwillig zurückgezogen

Der klagende Leiter der Vorarlberger Bergrettung sagte am Montag im Zivilprozess, er sei stets von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen der Partnerin des Hundetrainers und dem Bergretter beim Hundeführer-Prüfungslehrgang im Bezirk Bludenz ausgegangen. Der Lehrgang sei nach dem Vorfall abgebrochen worden. Der betroffene Bergretter habe sich freiwillig aus der Bergrettung zurückgezogen und sei damit einem Ausschlussverfahren zuvorgekommen. 2019 habe die Bergrettung das Vertragsverhältnis mit dem Hundetrainer wegen mangelnder Leistung als externer Dienstleister aufgelöst.

Komatöser Zustand

Der beklagte Hundetrainer meint, er habe gutgläubig von einer Vergewaltigung ausgehen dürfen. Seine Partnerin gab im Zivilprozess zu Protokoll, sie sei in ihrem beinahe komatösen Zustand wegen ihrer Alkoholisierung vom Bergretter zum Sex genötigt worden. Der Ex-Bergretter sagte am Montag als Zeuge, sie sei keineswegs stark alkoholisiert gewesen. Die Initiative zum einvernehmlichen Sex sei in seinem Zimmer von ihr ausgegangen.