Forderung nach Baustopp beschäftigt UVP-Behörde

Stadttunnel: Noch haben nicht alle Grundeigentümer zugestimmt. Hätten die Bauarbeiten gestartet werden dürfen?
Wie berichtet, sorgt der Stadttunnel Feldkirch auch nach dem Start der Vorarbeiten für Diskussionen. Kürzlich legte Andreas Postner von der Umweltinitiative transform ein Schreiben eines Feldkircher Rechtsanwalts vor, in dem ein Baustopp gefordert wird. Demnach sollen mindestens zwei Grundeigentümer den Dienstbarkeitsvertrag für die Errichtung des Tunnels unter ihrem Grundstück nicht unterschrieben haben. Durch die bereits begonnenen Bauarbeiten sei „krass“ gegen die Auflagen der UVP-Behörde verstoßen worden, meint der Anwalt. Er beruft sich auf eine „klare Anordnung“ im rechtskräftigen UVP-Bescheid, wonach vor Baubeginn die für die Realisierung des Vorhabens sämtliche Eigentums- bzw. Bauberechtigungsnachweise vorzulegen sind. Beim Land wiederum ist man der Ansicht, dass der rechtsgültige UVP-Bescheid die Umsetzung des Stadttunnels in Abschnitten vorsieht. In sämtlichen Bereichen, wo gebaut wurde oder wird, würden unterfertigte Vereinbarungen mit den Grundbesitzern vorliegen, hieß es.
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch leitete das anwaltliche Schreiben an die zuständige UVP-Behörde, sprich die Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung, weiter. Diese prüft derzeit, ob eine Abweichung vom UVP-Bescheid vorliegt oder nicht.
“Vielleicht müssen wir über Amtsmissbrauchsvorwürfe nachdenken und die Korruptionsstaatsanwaltschaft einschalten.”
Andreas Postner

Das Land als Projektant gab dazu eine Stellungnahme beim Wiener Rechtsanwaltsbüro „Fellner Wratzfeld Partner“ in Auftrag. Wie die NEUE erfuhr, wurde die Stellungnahme am Freitag nach abteilungsinterner juristischer Durchsicht an die UVP-Behörde weitergeleitet. Fazit der Anwälte: Der Baubeginn sei rechtens und die etappenweise Umsetzung zulässig, heißt es aus dem Landhaus.
Der streitbare Tunnelgegner Andreas Postner wittert hingegen einen Skandal. „Nicht nur, dass hier offensichtlich das Recht gebogen wird und entgegen der Zustimmung von Eigentümern munter drauf los gebaut wird – es werden Hunderte Millionen Euro verprasst“, teilte er kürzlich in einer Aussendung mit. Postner geht mit seiner Kritik aber noch weiter. Vielleicht, so schrieb er, „müssen wir über Amtsmissbrauchsvorwürfe nachdenken und die Korruptionsstaatsanwaltschaft einschalten“. Wie diese Vorwürfe konkret aussehen könnten und welche Tatbestandsmerkmale eine Strafbarkeit begründen sollen, gab Postner allerdings nicht bekannt.
Vorarbeiten im Plan
Unterdessen geht der Betrieb auf den Stadttunnel-Baustellen weiter. Sowohl die Umbauarbeiten am künftigen Portal Felsenau als auch der Vortrieb des 1200 Meter langen Erkundungsstollens Tisis verlaufen offenbar nach Plan. Mit dem Tunnelast Felsenau soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 begonnen werden. Die fehlenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer betreffen nach NEUE-Informationen den Tunnelast Tosters, der als letzter von vier Tunnelarmen in Angriff genommen wird und laut UVP-Vorgabe spätestens 2030 fertiggestellt sein muss.
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