Morddrohung am Notruf der Polizei

Geldstrafe für 32-Jährigen, der im Vollrausch am Telefon damit drohte, einen Obdachlosen umzubringen.
Sieben Anrufe tätigte der mit 2,6 Promille alkoholisierte Bregenzer am 8. November 2022 beim Polizeinotruf. Dabei drohte der geständige 32-Jährige damit, einen ihn belästigenden Obdachlosen umzubringen. Und er behauptete nach eigenen Angaben bewusst wahrheitswidrig, der Obdachlose schlage soeben seine Wohnungstür ein, um sich Zutritt zu verschaffen.
Wäre der Österreicher türkischer Abstammung zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen gefährlicher Drohung und Vortäuschung einer Straftat angeklagt worden. Er war aber nach Ansicht eines Gutachters wegen seiner starken Alkoholisierung und psychischer Probleme nicht zurechnungsunfähig.
“Begehung von Straftaten im Zustand voller Berauschung”
Deswegen wurde der Angeklagte am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen der Begehung von Straftaten im Zustand voller Berauschung schuldig gesprochen. Dafür wurde der Arbeitslose zu einer teilbedingten Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 240 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der die Entscheidung akzeptierende Angeklagte erhielt automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er ohne Verteidiger erschienen war. Staatsanwältin Julia Müller nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Die Geldstrafe wurde als Zusatzstrafe zur Verurteilung vom Februar am Bezirksgericht Bregenz verhängt. Am Bezirksgericht wurde der Angeklagte wegen Vortäuschung einer Straftat zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Im nunmehrigen Strafantrag wurde dem Angeklagten auch vorgeworfen, er habe im Vollrausch die Polizei genötigt, zu ihm zu kommen. Diesen Anklagepunkt strich der neue Feldkircher Strafrichter Thomas Hofer aber. Der Angeklagte sagte am Polizeinotruf, wenn die Polizei nicht komme, werde er den Obdachlosen erschießen.