Schönheitschirurg nach Brust-OP geklagt

Patientin sagt, sie habe eine Bruststraffung gewollt, aber eine unerwünschte Brustvergrößerung erhalten. Klägerin fordert 41.000 Euro Schadenersatz.
Die Richterin zeigte während der Verhandlung in dem anhängigen Zivilprozess am Freitag Zeugen im Saal 114 des Landesgerichts Feldkirch ein großes Foto einer attraktiven jungen Frau mit nackten, relativ großen, straffen Brüsten. Dieses oder ein ähnliches Bild hing am 6. Mai 2020 ungewöhnlicherweise im Operationssaal eines Krankenhauses in Liechtenstein während der Brustoperation der Klägerin. Denn die Patientin wollte nach eigenen Angaben Brüste wie die Frau auf der von ihr dem Operateur übergebenen Aufnahme.
Patientin beklagt ihre “Riesentrümmer”
Die klagende Patientin sagte, sie habe als Mutter von zwei Kindern hängende, große Brüste gehabt. Sie habe sich straffere Brüste gewünscht, aber keine größeren. Vereinbart gewesen sei eine Bruststraffung, oben mit flachen Silikonimplantaten. Der beklagte Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie habe aber vereinbarungswidrig eine Brustvergrößerung mit Silikonimplantaten vorgenommen. Ihr Busen sei nach dem Eingriff nicht nur größer, sondern bald weiterhin schlaff gewesen. Sie habe deswegen beim Sport körperliche Beschwerden gehabt. In einer E-Mail vom Februar 2021 beschwerte sich die Patientin beim Operateur über „die Riesentrümmer“.
Der Leidensdruck für seine Mandantin durch die missglückte Brustoperation sei ein derart großer gewesen, dass sie sich im Ausland einer geglückten Korrekturoperation unterzogen habe, brachte Klagsvertreter Franz Josef Giesinger während der Verhandlung vor. Zuvor sei der Beklagte wegen des Vertrauensverlusts nicht zu einer Sanierungsoperation aufgefordert worden.
Forderung nach Schmerzensgeld und Kostenersatz
Der Streitwert der Klage beträgt 41.000 Euro. Die Klägerin fordert Schmerzensgeld, den Ersatz der Kosten für die Operation und die Korrekturoperation sowie die gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Komplikationen.
Der beklagte Chirurg beantragt die Abweisung der Klage. Denn er habe die ästhetische Brustoperation nach den Wünschen der Patientin sach- und fachgerecht durchgeführt und dabei das bestmögliche Ergebnis erzielt.
„Ich hasse diese Dinger“, habe seine Frau nach der Operation durch den Beklagten des Öfteren zu ihm gesagt, sagte am Freitag als Zeuge der Ehemann der Klägerin. Auch er habe sich vor der Operation seiner Frau beim beklagten Schönheitschirurgen einer kleinen Behandlung für eine Hautstraffung unterzogen, gab der Rechtsanwalt zu Protokoll.
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