Streit um vier Millionen Euro in Bauprozess

Großes Unternehmen führt am Landesgericht anhängigen Zivilprozess gegen Lieferanten von angeblich mangelhaften Materialien für neues Verwaltungsgebäude.
Sogar Landeshauptmann Markus Wallner war 2014 beim Spatenstich und 2017 bei der Eröffnungsfeier für das neue Verwaltungsgebäude des Vorarlberger Vorzeigeunternehmens anwesend. Rund 50 Millionen Euro hat das Industrieunternehmen nach eigenen Angaben für die sechsgeschossigen Bürogebäude für etwa 500 Mitarbeiter ausgegeben.
Seit 2020 führt das große Unterländer Unternehmen am Landesgericht Feldkirch einen Bauprozess gegen den Kärntner Lieferanten der Fassaden, Fenster und Türen. Die klagende Partei behauptet verschiedenste Mängel. So sei Wasser in die Fassadenplatten eingedrungen. Denn die Platten seien nicht fachgerecht angeklebt worden. Es sei zu wenig Klebstoff verwendet worden, sagte der Klagsvertreter in der Verhandlung am Donnerstag.
Bereits 2019 sei am Bezirksgericht Bregenz ein Verfahren zur Sicherung der Beweise durchgeführt worden, teilte am Donnerstag auf Anfrage Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer mit. Der Streitwert im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch betrage vier Millionen Euro.
Erneut erfolglose Verhandlungen der beiden Parteien
Wegen der hohen Prozesskosten wurden auch in der jüngsten Verhandlung am Donnerstag ausführliche Vergleichsgespräche geführt, allerdings neuerlich ohne Erfolg. Der Klagsvertreter forderte für eine gütliche Einigung den Austausch aller Fassadenplatten. Der Beklagtenvertreter lehnte das ab, weil wohl Wasser wohl nicht in alle Platten eingedrungen sei. Der Anwalt des Kärntner Lieferanten unterbreitete vergeblich den Vorschlag, die beklagte Partei übernehme die Kosten, wenn eine andere Firma zu einem günstigen Preis alle Platten austausche.
Nach den gescheiterten Vergleichsgesprächen fand im Schwurgerichtssaal die mündliche Erörterung eines Gutachtens statt. Zivilrichterin Claudia Lüthi setzte die Verhandlung am Donnerstag zwischen 9 und 19 Uhr an.
Beklagtes Unternehmen weist Schuld ab
Das beklagte Unternehmen beantragt die Abweisung der Klage auch wegen eines Auswahlverschuldens des Auftraggebers: Die klagende Partei habe die Fassadenplatten ausgesucht. Der Klagsvertreter erwiderte, man habe aber keine fehlerhaften Platten bestellt.
Mängel bei Türen seien schon behoben worden, sagt die beklagte Partei. Und fehlerhafte Jalousien habe ein anderes Unternehmen montiert, entnimmt Nußbaumer ebenfalls der Klagebeantwortung. Demnach führt der Kärntner Lieferant Fensterschäden nicht auf eigenes Verschulden, sondern auf Gebäudesenkungen und -schwingungen zurück.
Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.