Skifahrerin hatte zwei Unfälle in nur 18 Tagen

65-jährige Deutsche wurde in Lech bei zwei Kollisionen mit anderen Skifahrern verletzt. In zwei Zivilprozessen wurden ihr dafür insgesamt 9800 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Anfang 2019 wurde die Skifahrerin innerhalb von zweieinhalb Wochen bei zwei Zusammenstößen auf Skipisten in Lech verletzt. Die anwaltlich von Jan Rudigier vertretene Deutsche klagte daraufhin ihren jeweiligen Unfallgegner. In zwei Zivilprozessen wurden die beiden Beklagten bislang dazu verpflichtet, der 65-Jährigen insgesamt 9800 Euro an Schadenersatz zukommen zu lassen. Die Skiunfälle ereigneten sich am 20. Jänner und am 7. Februar 2019.
Erster Skiunfall
Nach den Feststellungen des Bezirksgerichts Bludenz ereignete sich die erste Kollision, weil der beklagte deutsche Skifahrer in einer langgezogenen Rechtskurve der Piste 266 von rechts hinten auf die Klägerin auffuhr. Zivilrichterin Silvia Hitthaler-Simma stützte sich dabei auf den skitechnischen Gutachter Werner Senn, der die Angaben der Klägerin zum Unfallhergang für plausibler hielt als jene des Beklagten.
Bei der stürzenden Skifahrerin wurden vier Zähne beschädigt. Der Beklagte muss ihr als Schadenersatz 2500 Euro bezahlen. Zudem haftet er für allfällige künftige Schäden an den Zähnen aus dem Skiunfall. Des Weiteren hat der Beklagte der Klägerin 10.900 Euro an Prozesskosten zu bezahlen. Das Urteil des Bezirksgerichts ist rechtskräftig.
Zweiter Skiunfall
Nicht rechtskräftig ist das Urteil des Landesgerichts Feldkirch zum zweiten Skiunfall. Denn der beklagte Schweizer Skifahrer meldete Berufung an, über die nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird. Das Landesgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 7300 Euro Schadenersatz an die Klägerin sowie zur Übernahme ihrer Prozesskosten von 14.100 Euro.
Der Zusammenstoß ereignete sich am 7.2.2019 auf der Schlegelkopfpiste, als die Klägerin und der Beklagte nach Darstellung des skitechnischen Sachverständigen Senn nebeneinander fuhren. Demnach hätten beide bei mehr Aufmerksamkeit den Unfall verhindern können. Die zuständige Zivilrichterin teilte das Verschulden zu gleichen Teilen zwischen den Streitparteien auf. Deshalb wurden ihre eingeklagten Ansprüche halbiert und etwa das Schmerzensgeld mit 5500 Euro festgesetzt. Die Klägerin war an der Unfallstelle kurz bewusstlos und erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung. Das Oberlandesgericht hatte das erste Urteil wegen widersprüchlicher Angaben zu den neurologisch-psychiatrischen Folgen aufgehoben und eine Fortsetzung des Verfahrens am Landesgericht angeordnet.
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