Bestätigt: Acht Jahre für rückfälligen Dealer

Mit elf Vorstrafen belasteter Mann verkaufte nach Ansicht der Richter 370 Gramm Kokain und 450 Gramm Marihuana
Der Oberländer hat 370 Gramm Kokain und 450 Gramm Marihuana verkauft. Dafür wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte im Jänner in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen 23 Monate Haft aus einer offenen Vorstrafe. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf acht Jahre und elf Monate Gefängnis. Zudem wurde der Angeklagte als sogenannten Verfall zur Zahlung von kriminell erwirtschafteten 30.000 Euro an die Republik Österreich verpflichtet.
Das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler wurde nun rechtskräftig. Denn in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde das erstinstanzliche Strafmaß bestätigt. Der OLG-Richtersenat gab den Strafberufungen des von Anna-Katharina Wirth von der Kanzlei Bertsch verteidigten Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge. Der Angeklagte hatte zuvor zum Schuldspruch auf eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof in Wien verzichtet.
Höheres Strafmaß
Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre, weil der Angeklagte in der Vergangenheit bereits zu zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen verurteilt worden ist. Der drogenabhängige 62-Jährige hat als Drogenhändler schon Freiheitsstrafen von vier und viereinhalb Jahren verbüßt.
Der Angeklagte sei mit zahlreichen einschlägigen Drogenstrafen belastet und rasch rückfällig geworden, sagte Richter Stadler in seiner Urteilsbegründung.
Der Schöffensenat hielt die Angaben des Angeklagten für unglaubwürdig, der nur 230 Gramm Kokain verkauft haben will. Der ledige Mann wurde im Juli 2022 festgenommen und befand sich seither in Untersuchungshaft.
Damals wurde auch sein Chauffeur festgenommen. Der 60-Jährige wurde aber schon nach elf Tagen aus der Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen. Der Pensionist war nach Ansicht der Richter dem 62-jährigen Hauptangeklagten beim Verkauf von 55 Gramm Kokain und 50 Gramm Marihuana behilflich und erhielt dafür ein wenig Kokain.
Strafe für Chauffeur
Über den unbescholtenen 60-Jährigen wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Das Oberlandesgericht bestätigte die Feldkircher Strafe. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
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