Missbrauch durch Wiederholungstäter

19 Monate Gefängnis für 86-Jährigen bei dritter Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen.
Neuerlich bezahlte oder bot der geständige 86-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch Burschen zwischen 14 und 17 Jahren Geld für Sex. Das trug ihm am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ein. Dafür wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen sieben offenen Haftmonate aus der jüngsten einschlägigen Vorstrafe. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf 19 Monate Gefängnis. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.
Rund einem Dutzend männlichen Jugendlichen bot oder bezahlte der Pensionist seit Juli 2021 Geld für verschiedene sexuelle Handlungen. Staatsanwalt Markus Fußenegger sprach von unfassbaren Grauslichkeiten. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte sagte, er schwöre, dass Derartiges nie mehr vorkommen werde.
Bereits dritte Verurteilung
Bereits zum dritten Mal wurde der 1936 in Deutschland geborene Österreicher nunmehr wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verurteilt, erstmals 2015 und dann 2020. Vor drei Jahren wurde über ihn eine teilbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, davon zwei Monate unbedingt. Die damals bedingt gewährten sieben Haftmonate wurden am Dienstag widerrufen.
Richterin Silke Sandholzer sagte in ihrer Urteilsbegründung, wegen der einschlägigen Vorstrafen und des Rückfalls während der Probezeit führe an einer unbedingten Gefängnisstrafe und am Widerruf der ursprünglich auf Bewährung gewährten Vorstrafe kein Weg vorbei. Zurückgewiesen hat die Richterin die Behauptung des Verteidigers, der Angeklagte sei von manchen Jugendlichen zu Straftaten provoziert worden. Der Schuldspruch erfolgte auch wegen sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren. Demnach hat der Angeklagte vor einem unmündigen Buben auf perverse Art und Weise onaniert.
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