Fotos von nackten Buben: Strafe für 77-Jährigen

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen 77-Jährigen, der drei nackte Buben fotografierte.
Von drei unmündigen Buben stellte der Hobbyfotograf 13 Nacktfotos her. Das trug dem unbescholtenen 77-Jährigen in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen der Vergehen der pornografischen Darstellungen Minderjähriger ein. Dafür wurde der angeklagte Pensionist zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt.
Urteil ist rechtskräftig
Eine Kamera und ein Computer des Angeklagten werden vernichtet. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn fertigte an einem Badestrand am Bodensee 13 Nacktfotos eines sich umziehenden Buben an. Ein junges Paar schritt ein und alarmierte die Polizei. Staatsanwalt Markus Fußenegger bedankte sich im Gerichtssaal bei der 29-Jährigen und beim 29-Jährigen für ihre Zivilcourage.
Weitere Nachfotos gefunden
Im Archiv des Beschuldigten fand die Polizei zwei weitere Nacktfotos von zwei unmündigen Buben. Der 77-Jährige wies darauf hin, dass er als auch schon mit einem Landesmeistertitel prämiertes Mitglied eines Fotoklubs in 60 Jahren zwei Millionen Fotos aufgenommen habe. Verteidiger Arnold Trojer beantragte einen Freispruch, weil sein Mandant keinen Vorsatz zur Erstellung von Nacktfotos von Kindern gehabt habe. Der Angeklagte sagte, er habe kein Interesse an Fotos von nackten Buben. Er habe am Bodensee Schiffe fotografieren wollen. Dabei seien unabsichtlich auch Fotos des sich umziehenden Buben entstanden. Richterin Silke Sandholzer hatte aber keine Zweifel daran, dass der Angeklagte gezielt den sich nackt umziehenden Buben fotografiert habe.
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