240 Arbeitsstunden für sexuelle Übergriffe im Rausch

Richter beschloss, Strafverfahren mit Diversion einzustellen. Unbescholtener 19-Jähriger soll im Vollrausch versucht haben, gleichaltrige Arbeitskollegin in Italien zu vergewaltigen.
Im Vollrausch hat der Vorarlberger nach Darstellung der Staatsanwaltschaft am 6. Juni 2022 bei einem Lehrlingsausflug in Lignano in Italien zuerst versucht, mit einer 19-jährigen Arbeitskollegin gegen deren Willen zu schlafen. Danach soll der damals 19-jährige Lehrling in jener Nacht in einem anderen Wohnwagen auf dem Campingplatz sogar versucht haben, sie zu vergewaltigen.
Unzurechnungsfähig wegen Alkohol
Der Angeklagte war dabei nach Einschätzung der Anklagebehörde derart alkoholisiert, dass er zurechnungsunfähig war. Deshalb wurde er nicht wegen versuchter Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und versuchter Vergewaltigung angeklagt mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Gefängnis, sondern wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung, mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft.
In der zweiten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch beschloss Richter Dietmar Nußbaumer am Mittwoch, das Strafverfahren mit einer Diversion einzustellen. Demnach soll der unbescholtene Angeklagte 240 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit verrichten, innerhalb von sechs Monaten. Zudem soll er der jungen Frau 3500 Euro als Teilschadenersatz bezahlen und dem Gericht 250 Euro an Verfahrenskosten.

Beschwerde durch Staatsanwalt
Staatsanwalt Markus Fußenegger beantragte einen Schuldspruch. Der öffentliche Ankläger war mit der Diversion nicht einverstanden und meldete eine Beschwerde an, über die nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird. Auch Opferanwalt Surena Ettefagh, der als Privatbeteiligtenvertreter für seine Mandantin als Teilschadenersatz 4000 Euro fordert, sprach sich gegen einen Diversion aus. Verteidiger Franz Josef Giesinger sagte, sein Mandant werde sich innerhalb der nächsten 14 Tage überlegen, ob er das diversionelle Angebot annehme oder nicht.
Vorwürfe erfunden?
Giesinger beantragte einen Freispruch und argumentierte dabei auch damit, die junge Frau belaste den Angeklagten zu Unrecht und habe die Vorwürfe erfunden. So habe sie auch einem Lehrlingsausbildner wahrheitswidrig vorgeworfen, sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt zu haben.
Der Angeklagte gab zu Protokoll, er habe keine Erinnerung an die angeklagten Vorfälle. Er sei zur angeklagten Tatzeit alkoholisiert gewesen, habe aber keinen Vollrausch gehabt. Er habe wohl K.o-Tropfen in Getränken von Fremden erwischt, die er am Abend bei einer Strandparty an der Adriaküste getrunken habe.
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