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Mindestsicherung wird besser kontrolliert

25.05.2023 • 23:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Mindestsicherung besteht nicht nur aus Dauerbezügen, sondern auch aus der Übernahme von Sachleistungen.<span class="copyright">gindl/apa</span>
Die Mindestsicherung besteht nicht nur aus Dauerbezügen, sondern auch aus der Übernahme von Sachleistungen.gindl/apa

Vor drei Jahren präsentierte der Landes-Rechnungshof einen Bericht zum Umgang mit der Mindestsicherung in den einzelnen Bezirken, nun stand die Nachprüfung an.

Die offene Mindestsicherung soll Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, finanziell unterstützen. Die Bezirkshauptmannschaft kann neben den klassischen Mindestsicherungsbezügen in ihrem Rahmen etwa auch einen neuen Kühlschrank finanzieren, wenn dafür das Geld nicht reicht.
Allerdings wurde das in der Vergangenheit nicht im ganzen Land stets einheitlich gehandhabt. Einen neuen Staubsauger bekam man beispielsweise nur von manchen Bezirkshauptmannschaften bewilligt. Zudem kam es zu Fehlüberweisungen. So wurde in einem Fall die ganze Miete einer bedürftigen Familie von der BH an die Vermieterin überwiesen, gleichzeitig bekam die Familie aber noch einen Mietzuschuss für den bei ihr lebenden Großvater. Für beide Vorgänge waren unterschiedliche Sachbearbeiter zuständig.
Der Landes-Rechnungshof hat diese und ähnliche Probleme bei der Vollziehung der Mindestsicherung in einem ersten Bericht 2020 aufgezeigt. In einem nun veröffentlichten Folgebericht wurde überprüft, welche Vorschläge in der Zwischenzeit umgesetzt wurden.

„Es gelang, die Zusammenarbeit deutlich zu stärken und den Vollzug weiter zu vereinheitlichen.“

Landes-Rechnungshof

Positive Entwicklung

Es habe seitdem „wesentliche Änderungen“ gegeben, so der Landes-Rechnungshof. Das Land und die Bezirkshauptmannschaften hätten von 42 Empfehlungen 69 Prozent umgesetzt, was über dem Durchschnitt liege. Weitere 24 Prozent der Vorschläge befinden sich noch in Umsetzung, nur sieben Prozent wurden nicht umgesetzt. Einige Veränderungen gingen auch auf das neue Sozialhilfegrundsatzgesetz des Bundes zurück, das unter der Bundesregierung Kurz beschlossen worden war und die Leistungen aus der Mindestsicherung in einigen Bereichen wesentlich und zum Teil verfassungswidrig einschränkte. Abseits dieser Vorgaben des Bundes bemühte sich die Verwaltung die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes umzusetzen. So nahm die Sozialabteilung des Landes nach dem ersten Rechnungshofbericht wieder regelmäßige Überprüfungen bei den Sozialabteilungen in den Bezirkshauptmannschaften vor, die sie zuvor eingestellt hatte. Seitdem werden die Ergebnisse in regelmäßigen Gesprächen geteilt, um die einheitliche Vollziehung der Mindestsicherung im ganzen Land zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit sei deutlich gestärkt worden, so der Bericht.

Weniger Barauszahlungen

Um Unregelmäßigkeiten aufzuklären, wurde außerdem die Prüfung der Mindestsicherungsfälle zentralisiert. Zudem wurden die Barauszahlungen um 90 Prozent reduziert. Anstelle von Bargeld werden nun weitgehend Lebensmittelgutscheine ausgegeben. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz überweist die Heizkos­tenzuschüsse nun vorwiegend, anstatt sie bar auszuzahlen.
In Feldkirch hatte man auf ärztliche Gutachten verzichtet, um geltend gemachte medizinische Kosten zu überprüfen – auch das hat sich mittlerweile geändert. Auch die Auszahlung von Sonderbedarfen wie Staubsaugern wurde vereinheitlicht.

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