Allgemein

Prozess gegen Land: Unfall wegen Büschen

25.05.2023 • 16:13 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
<span class="copyright">hartinger</span>
hartinger

Autofahrer fordert Schadenersatz, weil er wegen zu hoher Büsche Radfahrerin nicht gesehen habe.

Von der Diepoldsauerstraße bog der Autofahrer nach eigenen Angaben am 12. Juli 2021 in Hohenems zu einer Verkaufsstelle für Vignetten ab. Dabei sei er mit einer Radfahrerin zusammengestoßen. Sie sei auf einem Radweg gefahren, der, getrennt durch einen Grünstreifen, rechts parallel zur Diepoldsauerstraße verlaufe.

Klagender fordert Schadenersatz

An seinem Auto sei durch die Kollision ein Schaden von 2000 Euro entstanden, sagt der Pkw-Lenker. Diesen Betrag und Pauschalkosten von 60 Euro fordert der klagende Autofahrer in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch vom beklagten Land Vorarlberg.

Denn der Kläger macht das Land Vorarlberg als Straßenerhalter für den Verkehrsunfall verantwortlich. Weil zu hohe Büsche und Sträucher zwischen Straße und Radweg sowie ein Hinweisschild für digitale Vignetten ihm beim Abbiegen die Sicht auf den Radweg vollständig verstellt hätten. Deshalb habe er die Radfahrerin auf dem Radweg übersehen. Die Büsche und Sträucher hätten höchstens 90 Zentimeter hoch sein dürfen.

“Einfaches Ruhen”

Die erste Verhandlung in dem Amtshaftungsprozess fand am Donnerstag statt. Schon nach wenigen Minuten wurde das Verfahren beendet, zumindest vorerst. Denn Klagsvertreter Bernhard Ess und Beklagtenvertreter Frank Philipp vereinbarten für die Streitparteien einfaches Ruhen. Das bedeutet, dass der Rechtsstreit nur dann nach drei Monaten weitergeführt wird, wenn zumindest eine der Streitparteien darauf besteht. Der klagende Autofahrer und das beklagte Land verständigten sich darauf, außergerichtliche Vergleichsgespräche für eine gütliche Einigung zu führen.

Zivilrichterin Larissa Blum verkündete das Prozessprogramm für den Fall einer Weiterführung des Gerichtsverfahrens. Demnach sei der Unfallhergang zu klären und eine Antwort auf die Frage zu finden, ob eine Verpflichtung des beklagten Landes für das Rückschneiden der Büsche und Sträucher bestehe oder nicht. 

Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.