Neuer Strafprozess: Angeblich Hund geschlagen

Berufungsgericht hob Verurteilung zu Geldstrafe wegen Begründungsmängeln auf. Nun entscheidet anderer Richter, ob Hundebesitzer seinen Hund tatsächlich geschlagen hat.
Der 68-jährige Erstangeklagte schlug nach Ansicht der Richterin im ersten Verfahren in Feldkirch auf der Straße seinen Hund und wurde unmittelbar danach von einem 26-jährigen Augenzeugen geschlagen und dabei leicht verletzt.
Wegen Tierquälerei wurde der unbescholtene Erstangeklagte im August 2022 am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 4320 Euro (240 Tagessätze zu je 18 Euro) verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 2160 Euro. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entsprach vier Monaten Haft.
Begründungsmängel
Der von Martin Dörler verteidigte Angeklagte bekämpfte das Urteil mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab seiner Berufung wegen Begründungsmängeln statt, hob das Urteil auf und ordnete einen neuen Strafprozess mit einem anderen Richter in Feldkirch an.
Im neuen Prozess am Landesgericht erging in der ersten Verhandlung noch kein Urteil. Denn die Belastungszeugin befand sich im Urlaub und war entschuldigt. Richter Theo Rümmele vertagte die Verhandlung auch zur Einholung eines Gutachtens. Ein Sachverständiger soll die Frage beantworten, ob ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schnauze einem Hund Schmerzen bereiten kann.
Augenzeuge schlug Hundebesitzer
Auch im zweiten Rechtsgang beantragte der Angeklagte einen Freispruch. Er habe seinen Hund nicht geschlagen, sagte der 68-Jährige. Denn man schlage keinen Hund. Wenn ein Hund geschlagen werde, reagiere er danach nicht mehr auf Kommandos. Aus ihrer Perspektive sei bei der Belastungszeugin vielleicht der falsche Eindruck entstanden, er habe seinem Hund mit der flachen Hand auf die Schnauze geschlagen. Tatsächlich aber habe er nur in die Luft geschlagen und mit seinem Arm seinem Hund so ein Kommando gegeben, in welche Richtung das Tier nun mit ihm zu gehen habe. Denn ein anderer Hund sei auf seinen angeleinten Hund zugegangen. Wegen Körperverletzung wurde über den unbescholtenen Zweitangeklagten im August 2022 rechtskräftig eine Geldstrafe von 2400 Euro (120 Tagessätze a’ 20 Euro) verhängt, davon 1200 Euro unbedingt. Als Teilschmerzensgeld hat er 1000 Euro zu bezahlen. Der 26-Jährige stellte den 68-Jährigen wegen des vermeintlichen Schlags gegen den Hund zur Rede, versetzte ihm einen Stoß und zumindest einen Faustschlag ins Gesicht. Dadurch wurden drei Zähne des Pensionisten beschädigt.
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