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Keine Nötigung der früheren Gattin (82)

01.06.2023 • 09:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
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Freispruch für 82-Jährigen, dem Zufahren mit Auto auf Radfahrerin nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Vergehen der Nötigung, begangen an seiner 82-jährigen Ex-Gattin, wurden dem 82-jährigen Angeklagten im Strafantrag zur Last gelegt. Demnach soll der unbescholtene Pensionist mit seinem Auto im Bezirk Dornbirn direkt auf die ihm entgegenkommende Radfahrerin zugefahren sein. Dadurch habe er, so die Staatsanwaltschaft Feldkirch, seine von ihm geschiedene Frau zum Ausweichen mit dem Rad in eine Wiese und Absteigen gezwungen. Danach soll er ihr nachgegangen und ihr den Weg versperrt haben.

Freispruch noch nicht rechtskräftig

Nach mehreren Verhandlungen wurde der von Manuela Schipflinger-Klocker verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Mit ihrer Schadenersatzforderung von 200 Euro wurde das mutmaßliche Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn es wird von der Staatsanwaltschaft bekämpft. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die mögliche Höchststrafe ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen betragen.

Für Richter Theo Rümmele lagen keine Beweise für die Schuld des Angeklagten vor. Die angeklagten Tatbestände waren aus seiner Sicht nicht erfüllt. Dennoch sagte er zum Angeklagten, „es war nicht ganz in Ordnung, was Sie gemacht haben“. Aber der Strafrichter konnte nicht feststellen, dass der Autolenker direkt auf die Radfahrerin zugefahren ist und sie zum Ausweichen und Absteigen gezwungen hat.

“Aus Angst verzerrte Wahrnehmung”

Der Richter ging letztlich davon aus, dass sie ohne Not und ohne Nötigung von selbst vom Rad abgestiegen ist. Weil sie immer Angst habe, wenn sie ihren Ex-Mann im Auto in ihrer Nähe sehe.

Möglicherweise liege, so Rümmele, eine aus Angst verzerrte Wahrnehmung vor, wenn die 82-Jährige angebe, ihr Ex-Mann sei nach dem Zufahren auf sie ausgestiegen, ihr nachgegangen und habe ihr den Weg versperrt. Der Richter unterstellte ihr aber keine bewusste Falschaussage.