Mann gab sich vor Kind als Polizist aus

Geldbuße für Unbescholtenen, der Elfjährigen zudem nötigte, keine Schneebälle mehr zu werfen.
Wegen der Vergehen der Nötigung und der Amtsanmaßung wurde der 20-Jährige angeklagt, mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Gefängnis für den Fall eines Schuldspruchs.
Gegen Mauer gedrückt
Ihm wurde vorgeworfen, er habe im Winter in einer Gemeinde im Rheindelta einen Elfjährigen gegen eine Kirchenmauer gedrückt und ihm damit gedroht, ihn zu verprügeln. So habe der Angeklagte das Kind dazu genötigt, keine Schneebälle mehr zu werfen.
Des Weiteren wurde dem Angeklagten im Strafantrag zur Last gelegt, er habe sich vor dem Buben wahrheitswidrig als Polizist ausgegeben. Er habe einen Schlüsselbund mit einem Polizeizeichen vorgezeigt und fälschlicherweise behauptet, er sei Polizist. Dadurch habe der Angeklagte erreichen wollen, dass der Elfjährige ihm die Namen der anderen Kinder nennt, die an der Schneeballschlacht teilnahmen.
Richter Dietmar Nußbaumer gewährte dem unbescholtenen Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn er dem Gericht als Geldbuße 400 Euro bezahlt, soll das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Damit würde ihm eine Vorstrafe erspart bleiben.
Diversion
Der Angeklagte war mit der Diversion einverstanden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit könnte die Staatsanwaltschaft nach der Bezahlung der Geldstrafe die Diversion noch mit einer Beschwerde bekämpfen. Dann müsste das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden, ob die milde Sanktionsform der Diversion ausreicht oder ob die Verhandlung weitergeführt werden muss.
Der Angeklagte sagte zunächst, er sei nicht schuldig. Er übernahm dann aber doch einigermaßen Verantwortung für sein Fehlverhalten. Denn er könne sich für den angestrebten Beruf keine Vorstrafe leisten, sagte der 20-Jährige. Er wolle sich seine Karriere nicht verpfuschen. Wegen der diversionellen Erledigung mussten die als Zeugen wartenden Kinder vor Gericht nicht mehr aussagen.