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Nun neun statt elf Jahre Haft für Großdealer

02.06.2023 • 20:40 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Landesgericht Feldkirch Klaus Hartinger

Berufungsgericht verringerte rechtskräftig Gefängnisstrafe um zwei Jahre. Vorbestraftes Bandenmitglied offerierte und vermittelte übers Handy 103 Kilo Drogen ins Ausland.

Wegen Handels und versuchten Handels mit 103 Kilogramm Rauschgift wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte im November 2022 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) verringerte in der Berufungsverhandlung die Haftstrafe auch wegen der langen Verfahrensdauer um zwei Jahre und setzte sie mit neun Jahren rechtskräftig fest. Damit wurde der Strafberufung des 53-jährigen Angeklagten teilweise Folge gegeben, nicht aber jener der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Freiheitsstrafe beantragte. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels mit einem Strafrahmen von 1 bis 15 Jahren Haft.

Internationale Drogenbande

Nach Ansicht der Richter hat der mit einem Aufenthaltsverbot belegte Montenegriner während seines erlaubten Besuchs bei seiner Frau und seinen Kindern in Vorarlberg 2020 und 2021 in insgesamt acht Wochen als Mitglied einer international tätigen ausländischen Drogenbande über sein verschlüsseltes Smartphone an Abnehmer im europäischen Ausland fünf Kilogramm Kokain und 14 kg Amphetamin vermittelt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat er zudem 23 Kilogramm Kokain, 60 kg Marihuana und ein Kilo Haschisch Zwischenhändlern im Ausland angeboten.

FBI überwacht Chats

Die Richter stützten sich auf sichergestellte Chatprotokolle, die dem Angeklagten zugeordnet wurden. Der Montenegriner verwendete ein sogenanntes Kryptohandy mit einer vermeintlich abhörsicheren verschlüsselten Software. Die Chats wurden aber von der US-Bundespolizei FBI, die die Software entwickelte, und der französischen Polizei überwacht. Der im Juni 2021 im Unterland festgenommene Untersuchungshäftling sagte, er habe mit Drogengeschäften nichts zu tun, und beantragte einen Freispruch.

Chats werden von der FBI überwacht.<span class="copyright">Symbolbild/Shutterstock</span>
Chats werden von der FBI überwacht.Symbolbild/Shutterstock

Von OGH abgewiesen

Der Schuldspruch wurde im März 2023 rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Verteidigungsrechte des Angeklagten seien am Landesgericht nicht verletzt worden, stellten die Wiener Höchstrichter fest. Zumal etwa die gerichtliche Einvernahme der Gattin des Angeklagten als Zeugin nicht erforderlich gewesen sei. Der Angeklagte behauptete, seine Ehefrau könne belegen, dass seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse derart gut gewesen seien, dass er nicht auf Einkünfte aus dem Drogenhandel angewiesen gewesen sei.