Nächster Strafrichter quittierte den Dienst

Bereits dritter Abgang bei Strafrichtern des Landesgerichts seit 2020, wohl wegen Arbeitsüberlastung. Präsidentin des Landesgerichts sieht keine personelle Unterbesetzung.
Seit 2020 haben drei Strafrichter des Landesgerichts Feldkirch ihren Dienst quittiert. Die ersten beiden jungen Richter sind sogar aus der Justiz ausgetreten und in die Landesverwaltung gewechselt. Nach zehn Jahren als Strafrichter des Landesgerichts wird ein anderer Richter ab 1. Juli als Staatsanwalt in Feldkirch arbeiten. Zu den Gründen für seinen Berufswechsel wollte sich der allseits geschätzte Strafrichter öffentlich nicht äußern.
Intern aber hat der Strafrichter schon seit Jahren über einen untragbaren Arbeitsanfall geklagt. Jener Richter, der seit 2022 für das Amt der Vorarlberger Landesregierung tätig ist, begründete seine berufliche Veränderung vor allem mit der hohen Arbeitsbelastung als Strafrichter. So habe er manche Urteile selbst geschrieben, weil es nicht genügend Schreibkräfte gebe. Seiner Ansicht nach sollte es mehr Planstellen für Richter und Kanzleipersonal geben. Von der beruflichen Veränderung erhoffe er sich eine bessere Work-Life-Balance, sagte der Familienvater unmittelbar vor seinem Austritt aus der Justiz.

Eine Arbeitsüberlastung der neun Strafrichter am Landesgericht ergebe sich nach den statistischen Berechnungsmodellen nicht, sagt Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte. Demnach gebe es keine personelle Unterbesetzung. Strafrichter zu sein, sei aber ein herausfordernder Beruf, der viel abverlange. In den theoretischen Berechnungen sei freilich nicht erfasst, dass Mehrarbeit anfalle, weil etwa der zur Staatsanwaltschaft abwandernde seit 1. Juni keine neuen Verfahren mehr bekomme, erwidert jemand aus der Richterschaft.
Seit Wochen befindet sich eine Strafrichterin des Landesgerichts im Krankenstand, angeblich wegen eines Burn-outs. Ein Zivilrichter des Landesgerichts werde daher inzwischen auch als Strafrichter eingesetzt, berichtete Prechtl-Marte.

Eine schriftliche Stellungnahme der Strafrichter des Landesgerichts zum Thema Arbeitsbelastung wurde schon vor Wochen vereinbart, liegt aber noch nicht vor. Der damit befasste Richter sagte, er habe wegen der angefallenen Arbeit dafür keine Zeit gehabt.
Die Arbeitsbedingungen für Strafrichter am Landesgericht seien unzumutbar, kritisiert ein erfahrener Mitarbeiter der Justiz in Vorarlberg, der namentlich nicht genannt werden möchte. Er sagt, er würde lieber die Justiz verlassen, als Strafrichter am Landesgericht zu sein.