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Senior fuhr nicht auf Ex-Gattin zu

06.09.2023 • 18:17 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte wurde nach mehreren Verhandlungen am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Angeklagte wurde nach mehreren Verhandlungen am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Hartinger

Berufungsgericht bestätigte Freispruch für 82-Jährigen von Nötigung mit Auto an Radfahrerin.

Die Vergehen der Nötigung, begangen an seiner 82-jährigen Ex-Gattin, wurden dem 82-jährigen Angeklagten im Strafantrag zur Last gelegt. Demnach soll der unbescholtene Pensionist mit seinem Auto im Bezirk Dornbirn direkt auf die ihm entgegenkommende Radfahrerin zugefahren sein. Dadurch habe er, so die Staatsanwaltschaft Feldkirch, seine von ihm geschiedene Frau zum Ausweichen mit dem Rad in eine Wiese und Absteigen gezwungen. Danach soll er ihr nachgegangen und ihr den Weg versperrt haben.

Nach mehreren Verhandlungen wurde der von Manuela Schipflinger-Klocker verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Mit ihrer Schadenersatzforderung von 200 Euro wurde die anwaltlich von Gerhard Müller vertretene Frau auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte den erstinstanzlichen Freispruch. In der Berufungsverhandlung wurde der Berufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Folge gegeben. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die mögliche Höchststrafe ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen betragen.

“War nicht ganz in Ordnung“

Für die Richter lagen keine Beweise für die Schuld des Angeklagten vor. Die angeklagten Tatbestände waren aus ihrer Sicht nicht erfüllt. Dennoch sagte der Feldkircher Erstrichter zum Angeklagten, „es war nicht ganz in Ordnung, was Sie gemacht haben“. Aber die Strafrichter in Feldkirch und Innsbruck konnten nicht feststellen, dass der Autolenker direkt auf die Radfahrerin zugefahren ist, sie zum Ausweichen und Absteigen gezwungen hat, ihr danach nachgegangen ist und den Weg versperrt hat.

Die Richter gingen letztlich davon aus, dass sie ohne Not und ohne Nötigung von selbst vom Rad abgestiegen ist. Weil sie immer Angst habe, wenn sie ihren Ex-Mann im Auto in ihrer Nähe sehe. Deshalb könne ihre Wahrnehmung verzerrt worden sein.