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Berufung: Siebenfache Haftstrafe für Betrüger

07.09.2023 • 18:07 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Berufungsverhandlung fand am Landesgericht Feldkirch statt. <span class="copyright">paulitsch</span>
Die Berufungsverhandlung fand am Landesgericht Feldkirch statt. paulitsch

Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Angeklagten mit 20 Vorstrafen von einem auf sieben Monate. 33-Jähriger hatte vom Käufer Geld kassiert, aber Angelruten nicht geliefert.

Um das Siebenfache erhöht wurde die Gefängnisstrafe für einen mit 20 Vorstrafen belasteten Angeklagten in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte hob die wegen Betrugs verhängte Freiheitsstrafe von einem auf vier Monate an. Hinzu kamen drei Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen Diebstahls. Damit beträgt die Gesamtstrafe sieben Monate Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.

Privater Verkauf

Der Angeklagte betrog im Bezirk Bludenz beim privaten Verkauf von vier Angelruten. Der 33-Jährige kassierte den Kaufpreis von 75,10 Euro, lieferte die Angelruten aber nicht.

Am Bezirksgericht Bludenz kam der Angeklagte mit den neun einschlägigen Vorstrafen für den Betrug mit einem Monat Haft davon. Die mögliche Höchststrafe wäre sechs Monate gewesen. Der Bezirksrichter sah davon ab, ihn auch die drei offenen Monate aus der Vorstrafe vom Bezirksgericht Feldkirch verbüßen zu lassen. Dazu erhöhte er die Probezeit von drei auf fünf Jahre.

Rasch rückfällig geworden

Der Angeklagte nahm das erstinstanzliche Urteil an. Aber die Staatsanwaltschaft erhob Strafberufung. Der Leitende Staatsanwalt, Wilfried Siegele, sagte in der Berufungsverhandlung am Landesgericht, die Strafe für den rasch rückfällig gewordenen Angeklagten mit den 20 Vorstrafen sei am Bezirksgericht zu niedrig ausgefallen. Die drei Haftmonate aus der Vorstrafe wegen Diebstahls seien zu widerrufen und von bedingten in unbedingte umzuwandeln.

Der Strafberufung der Staatsanwaltschaft wurde in zweiter Instanz Folge gegeben. Zu recht sei in der Strafberufung der Staatsanwaltschaft angesichts der neun einschlägigen Vorstrafen die zu geringe Strafhöhe moniert worden, sagte Landesgerichtspräsidentin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Zudem sei die bedingte dreimonatige Haftstrafe des Bezirksgericht Feldkirch wegen des raschen Rückfalls zu widerrufen gewesen. Denn drei Monate nach der Verurteilung für den Diebstahls am Bezirksgericht Feldkirch habe der Angeklagte den Betrug mit dem Verkauf der Angelruten begangen.

Drogentherapie

Er habe gleich nach der erstinstanzlichen Verurteilung am Bezirksgericht Bludenz eine ambulante Drogentherapie begonnen, sagte der 33-jährige Angeklagte. Die Drogentherapie könne er nun während der Verbüßung der siebenmonatigen Haftstrafe fortsetzen, merkte dazu Richterin Prechtl-Marte an.