Morddrohungen der Lebensgefährtin

Vorbestrafte 29-Jährige trat in Beziehungsstreit zudem Tür ein, die Fuß des Lebensgefährten schwer verletzte.
Die geständige Angeklagte schickte ihrem damaligen Lebensgefährten am 5. November 2022 Text- und Sprachnachrichten, in denen sie damit drohte, ihn zu töten. Danach hielt die sie ihm in der Küche der gemeinsamen Wohnung ein Messer vor und sagte, sie werde ihn abstechen. Daraufhin trat die wütende 29-Jährige die Küchentür ein. Die herausfallende Glasscheibe, die nicht zersplitterte, verletzte den 30-Jährigen am Fuß schwer.
Wegen gefährlicher Drohung, fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde die mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 1500 Euro in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1500 Euro (300 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft.
Eifersucht und Alkohol
Als Tatmotiv gab die angeklagte Unterländer Beziehungsstreitigkeiten an, bei denen es auch um Eifersucht gegangen sei. Zudem sei sie alkoholisiert gewesen. Sie verstehe sich inzwischen wieder mit dem Vater ihres kleinen Kindes. Die Lebensgemeinschaft bestehe aber nicht mehr.
Ihr Ex-Lebensgefährte wurde im Vorjahr von der Staatsanwaltschaft Feldkirch angeklagt, wegen schwerer Körperverletzung, begangen im Jänner 2022. Davon wurde der vorbestrafte 30-Jährige aber im April 2022 am Landesgericht freigesprochen. Weil für den Strafrichter nicht nachweisbar war, dass er bei einer Auseinandersetzung für die schwere Verletzung der Mutter der 29-Jährigen verantwortlich ist.