Allgemein

Spektakuläre Wende im Betrugsprozess

08.09.2023 • 18:16 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die drei Angeklagten wurden wegen Urkundenfälschung verurteilt.<span class="copyright"> APA/JOCHEN HOFER</span>
Die drei Angeklagten wurden wegen Urkundenfälschung verurteilt. APA/JOCHEN HOFER

Investoren gestanden, Betrugsvorwürfe gegen Firmenbetreiber aus Rache erfunden zu haben: Freisprüche von Betrugsanklage, Schuldsprüche nur wegen Urkundenfälschungen.

Derartiges habe er zuvor in zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt in einem Gerichtssaal noch nie erlebt, sagte hernach Verteidiger Nicolas Stieger. Denn vier Zeugen gaben als vermeintliche Opfer vor Gericht zu, die Betrugsvorwürfe aus Rache erfunden und bei einem Treffen auf einer Autobahnraststätte die danach erfolgten belastenden Aussagen vor der Polizei untereinander abgesprochen zu haben.

Nun werden die vier Zeugen von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wohl wegen Verleumdung angeklagt werden. Weil sie bewusst wahrheitswidrig vor der Polizei behauptet haben sollen, bei Investments in Kryptowährungen mit gefälschten Unterlagen um 850.000 Euro betrogen worden zu sein.

Nach der überraschenden Wende im Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Thomas Hofer am Landesgericht Feldkirch wurden die von Stieger, Katrin Tomic und Oliver Diez verteidigten drei Angeklagten am Donnerstag vom Hauptvorwurf des gewerbsmäßig schweren Betrugs rechtskräftig freigesprochen.

Urkundenfälschungen

Rechtskräftige Verurteilungen erfolgten allerdings zu den eingestandenen Urkundenfälschungen. Dafür wurde dem siebenfach vorbestraften, 34-jährigen Erstangeklagten eine Zusatzstrafe von zwei bedingten, nicht zu verbüßenden Haftmonaten gewährt. Der unbescholtene, 42-jährige Zweitangeklagte kam mit einer teilbedingten Geldstrafe von 2400 Euro (240 Tagessätze zu je 10 Euro) davon, wobei der unbedingte, zu bezahlende Teil 1200 Euro beträgt. Über den einschlägig vorbestraften, 40-jährigen Drittangeklagten wurde eine viermonatige Haftstrafe verhängt.

Der Erstangeklagte ließ gefälschte Bankunterlagen anfertigen, die etwa vortäuschen sollten, dass er als Betreiber einer Metallwarenfirma 48 Millionen Euro auf dem Konto hat. Denn der Firmenbetreiber habe nach den Investments der vier Investoren in das Unternehmen aus Scham finanzielle Engpässe verbergen wollen, sagt Verteidiger Stieger.

Hehlerei und Geldwäsche

Der einschlägig vorbestrafte Erstangeklagte wurde im Jänner am Landesgericht rechtskräftig wegen Hehlerei und Geldwäsche zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Altmetallwarenhändler hatte um 69.000 Euro gestohlene Altmetalle gekauft.

Die vier Investoren in die Firma des Erstangeklagten hätten Angst gehabt, dass auch sie wegen Hehlerei belangt werden könnten, berichtete Stieger. Deshalb hätten sie aus Rache die falschen Betrugsvorwürfe gegen den Firmenbetreiber erhoben.