Zwei Jahre Haft für zwei Einbruchsversuche

Nicht rechtskräftige Strafe für 41-jährigen Rückfalltäter fiel wegen sieben einschlägiger Vorstrafen streng aus.
Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls in zwei Fällen wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen belastete 41-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Markus Fink verteidige Untersuchungshäftling meldete Strafberufung an, über die nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird. Wegen verbüßter einschlägiger Haftstrafen erhöhte sich die mögliche Höchststrafe für den Rückfalltäter um die Hälfe auf bis zu viereinhalb Jahre Haft.
Der geständige Angeklagte hat im Dezember 2022 versucht, einen ÖBB-Fahrkartenautomaten und in einem Firmengebäude einen Kaffeeautomaten aufzubrechen. Er wurde dazu verpflichtet, als Schadenersatz 5500 Euro zu bezahlen. Im September 2022 wurde der 41-Jährige in der Schweiz wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe im Dezember 2022 bei einem Einbruch aus einem Firmentresor 17.720 Euro erbeutet. Beim Tatort handelt es sich um jenes Firmengebäude, in dem der Angeklagte Tage später versucht hat, mit einem Brecheisen einen Kaffeeautomaten aufzubrechen.
Schuhspuren passten nicht
Die Richterin ging mangels Beweisen für die Schuld des Angeklagten davon aus, dass nicht er, sondern ein unbekannter Täter den Firmentresor aufgebrochen hat. Zumal sichergestellte Schuhspuren nicht zu den Schuhen des Angeklagten passten. Der Angeklagte sagte, er hätte doch nicht versucht, nur den Kaffeeautomaten aufzubrechen, wenn er zuvor in dem Firmengebäude 17.000 Euro aus einem Tresor gestohlen hätte. Stattdessen hätte er noch einmal den Tresor aufgebrochen.
Das Firmengebäude sei wegen des offenen Zugangs zu einer Toilette für Lieferanten nicht versperrt gewesen, merkte die Strafrichterin an. Es sei daher durchaus denkbar, dass ein Lieferant den Tresoreinbruch begangen habe.