Allgemein

Geldtaschendieb radelte 30 km zur Verhandlung

12.09.2023 • 18:54 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Symbolbild/Hartinger

Geldstrafe für Vorbestraften, der drei Geldtaschen aus unversperrten Spinden in Fitnessstudio stahl.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz fuhr am Dienstag zur Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch rund 30 Kilometer weit mit seinem Rad. Der 30-Jährige unterschätzte nach eigenen Angaben die Fahrzeit und traf mit einer Verspätung von 30 Minuten im Gerichtssaal ein.

Diebstahl im Fitnessstudio

Der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte fragte die Strafrichterin, ob sie gemeinsam entscheiden. Richterin Sabrina Tagwercher entschied alleine, dass das angeklagte Mitglied eines Bregenzer Fitnessstudios Geldtaschen samt Karten von drei jungen Männern aus unversperrten Spinden des Fitnessstudios gestohlen hat.

Ohne Verteidiger

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je 4 Euro). Der Angeklagte und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning waren mit dem Urteil einverstanden, das deshalb nicht rechtskräftig ist, weil der Angeklagte ohne Verteidiger erschien und daher automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht acht Monaten Haft.

Drei Geldtaschen hat der Angeklagte im Fitnessstudio gestohlen. <span class="copyright">Symbolbild/APA/BARBARA GINDL</span>
Drei Geldtaschen hat der Angeklagte im Fitnessstudio gestohlen. Symbolbild/APA/BARBARA GINDL

Der Schuldspruch erfolgte wegen Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Urkundenunterdrückung und dauernder Sachentziehung. Als Einbruchsdiebstahl wurde gewertet, dass der türkischstämmige Angeklagte mit der entwendeten Bankomatkarte aus der Geldtasche eines Syrers bei einem Automaten Zigaretten im Wert von 88 Euro kaufte.

Teilweise geständig

Der Angeklagte war teilweise geständig. Schon vor der Polizei gab der Beschuldigte einen Geldtaschendiebstahl zu und zahlte dafür 160 Euro zurück. Vor Gericht gab der Angeklagte zunächst an, dem 32-jährigen Syrer nur die Bankomatkarte weggenommen zu haben, die er auf einem öffentlichen Platz in Bregenz gefunden habe. Die Richterin hielt ihn aber auch wegen Überwachungsvideos vor dem Eingang zur Umkleidekabine des Fitnessstudios für überführt.