Öffentliche Aufrufe zu Gewalt gegen Polizei

Jugendliche riefen nach Ansicht des Richters dazu auf, Feldkircher Polizisten zu verletzen und deren Polizeiinspektion zu beschädigen.
Auch wegen des selten angeklagten Vergehens der Aufforderung zur Begehung von Straftaten nach Paragraf 282 des Strafgesetzbuches wurden die beiden einschlägig vorbestraften Angeklagten schuldig gesprochen. Dafür wurde der 17-jährige Zweitangeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Über den 16-jährigen Erstangeklagten wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 240 Euro (60 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Keines der Urteile ist rechtskräftig.
Foto mit Schusswaffe
Der 17-jährige Österreicher südosteuropäischer Abstammung und der 16-jährige Syrer posteten am 4. Juli in ihren öffentlichen Accounts auf Instagram, die Polizei in Feldkirch solle gefickt werden. Dazu veröffentlichte der arbeitslose Syrer ein Foto von sich selbst mit einer Schusswaffe, der arbeitslose 17-Jährige ein Foto mit Feuerwerkskörpern und dem Text, heute werde auf der Polizeistation geballert.

Damit riefen die Angeklagten nach Ansicht von Richter Dietmar Nußbaumer dem Sinne nach dazu auf, möglichst viele sollten zur Polizeiinspektion Feldkirch kommen und dort Polizisten angreifen. Der Strafrichter deutete die Postings als Aufruf dazu, Feldkircher Polizisten zu verletzen und die Polizeiinspektion Feldkirch zu beschädigen.
In der Innenstadt versammelt
Der 17-jährige Zweitangeklagte sagte, viele Jugendliche hätten sich in der Feldkircher Innenstadt versammelt, wo jemand festgenommen worden sei. Das sei der Anlass für die Postings gewesen. Der Jugendliche wurde auch wegen der Hehlerei eines gestohlenen Mountainbikes, versuchter Diebstähle aus Autos und des illegalen Besitzes einer Schreckschusswaffe verurteilt. Seine Strafe fiel höher aus als jene des Syrers, weil er bereits im Gefängnis war.
Weitere Delikte
Der Schuldspruch gegen den 16-jährigen Schüler erfolgte auch wegen schweren Diebstahls und dauernder Sachentziehung, da er beim Klauen von Rädern, eines Trittollers und eines Laptops in Liechtenstein beteiligt war.
70 Stunden gemeinnützige Gratisarbeit
Für die Taten im Fürstentum kam der von Andrea Concin verteidigte Viertangeklagte mit einer Diversion davon. Wenn der unbescholtene 16-Jährige 70 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Sein Bruder, der Drittangeklagte, erschien am Mittwoch unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung.