Wieder gewalttätig: Mitschüler verletzt

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für vorbestraften 18-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung.
Mit einem Kopfstoß während des Sportunterrichts an einer berufsbildenden höheren Schule im Oberland fügte der 18-jährige Angeklagte im Oktober 2022 bei einer Auseinandersetzung nach dem Fußballspiel einem gleichaltrigen Mitschüler einen verschobenen Nasenbeinbruch zu.
Zwei frühere Verurteilungen
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Schüler in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Hinzu kommen 840 Euro aus zwei früheren Verurteilungen wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung. Zu bezahlen hat der Unterländer dem Gericht damit insgesamt 2280 Euro.
Drei Tage Bedenkzeit
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet einem Jahr Haft.

Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte seinem Mitschüler 1500 Euro zukommen zu lassen. Opferanwalt Jan Rudigier beantragte 3000 Euro. Sein Mandant musste sich im Spital einer Operation unterziehen und vier Tage lang dort bleiben.
Letzte Chance
Richterin Sabrina Tagwercher sah davon ab, den Angeklagten sechs ursprünglich bedingt gewährte Haftmonate aus einer Vorstrafe wegen minderschweren Raubes verbüßen zu lassen. Der Angeklagte habe nun seine letzte Chance vor einer abzusitzenden Freiheitsstrafe erhalten, sagte die Strafrichterin.
Bezirksgericht nicht zuständig
Verteidiger Christoph Eberle beantragte einen Freispruch wegen Notwehr. Zunächst war nur wegen Körperverletzung am Bezirksgericht Feldkirch verhandelt worden. Das Bezirksgericht erklärte sich aber im Dezember 2022 wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung für unzuständig.