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Kindesmissbrauch per Videochat: Haftstrafe

14.09.2023 • 19:25 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
<span class="copyright">Symbolbild/APA/HELMUT FOHRINGER</span>
Symbolbild/APA/HELMUT FOHRINGER

18 Monate Gefängnis, davon drei Monate unbedingte für unbescholtenen 50-Jährigen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Förderung pornografischer Darbietungen und pornografischer Darstellung Minderjähriger wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. 15 Haftmonate wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil in dem Schöffenprozess ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Bewährungsauflagen

Der 50-Jährige hat Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich einer Therapie zu unterziehen. Sollte der in Vorarlberg lebende Deutsche diese Bewährungsauflagen nicht erfüllen, müsste er auch für die bedingten 15 Monate ins Gefängnis.

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Hartinger

Der geständige Angeklagte forderte nach den gerichtlichen Feststellungen 2011 einen unmündigen Brasilianer im Videochat mit Erfolg dazu auf, sich auszuziehen und sich zu befriedigen. Der Angeklagte sah dem noch nicht 14-jährigen Kind dabei übers Internet zu und befriedigte sich selbst.

Freispruch beantragt

Staatsanwalt Johannes Hartmann räumte ein, der junge Brasilianer habe nicht ausgeforscht werden können. Verteidiger Andreas Fritsch beantragte dazu einen Freispruch. Weil nicht feststehe, dass der Chatpartner seines Mandanten unmündig gewesen sei. Und der Angeklagte den Südamerikaner nicht zur Selbstbefriedigung aufgefordert habe.

Vorstrafe bereits getilgt

Schuldig gesprochen wurde der Facharbeiter auch deshalb, weil er über Jahre hinweg Tausende Dateien mit Missbrauchspornografie besessen hat. Wegen des Besitzes von Pornografie mit missbrauchten Kindern und Jugendlichen wurde der Mann früher schon einmal verurteilt. Das ist aber schon so lange her, dass die Vorstrafe bereits getilgt ist. Deshalb gilt der Angeklagte als unbescholten.

Im Internet kennengelernt

Der ledige Angeklagte sagte, er habe in seiner Fantasie ein sexuelles Interesse an unmündigen Buben. So habe er auch den jungen Brasilianer im Internet auf einer Datingplattform für Homosexuelle kennengelernt. Der Beschuldigte gab vor der Polizei an, der Bub habe ihm beim Chatten im Internet gesagt, er sei noch nicht 14 Jahre alt.

Kein Zwang

Der Angeklagte betonte, er habe beim Chatten nie einen unmündigen Buben zu sexuellen Handlungen gezwungen. In der Anklageschrift werde ihm auch nicht vorgeworfen, Zwang ausgeübt zu haben, sagte die vorsitzende Richterin Silke Sandholzer.