Anklage: Mordversuch aus nichtigem Anlass

Prozess am 25. September: 15-Jähriger soll bei Dornbirner Bahnhof 32-Jährigen mit Messerstichen zu töten versucht haben.
Wegen versuchten Mordes hat sich der 15-jährige Untersuchungshäftling am 25. September in einem Geschworenenprozess unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer am Landesgericht Feldkirch zu verantworten. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen für den Jugendlichen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.
Fünf Stiche in den Rücken
Der mit zwei Vorstrafen wegen Gewaltdelikten belastete Tschetschene verletzte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch am 2. April beim Dornbirner Bahnhof mit seinem Klappmesser mit der neun Zentimeter langen Klinge mit fünf Stichen in den Rücken einen 32-Jährigen lebensgefährlich.

Wegen versuchter schwerer Körperverletzung wurden zwei weitere vorbestrafte 15-Jährige angeklagt. Demnach soll der syrische Zweitangeklagte dem 32-Jährigen fünf Faustschläge und zwei Fußtritte versetzt haben. Und der rumänische Drittangeklagte soll den Mann mit fünf Faustschlägen am Kopf getroffen haben.
Klappmesser gezogen
Zu der folgenschweren Auseinandersetzung kam es nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus nichtigem Anlass: Der 32-Jährige, der die 15-Jährigen vom Sehen her kannte, sei den Jugendlichen zufällig bei den Fahrradabstellplätzen beim Bahnhof begegnet. Der junge Syrer habe zu dem Mann gesagt, er solle weggehen. Mit einer Beleidigung habe auch der junge Tschetschene, der ein Klappmesser gezogen habe, den 32-Jährigen vergeblich zum Weggehen aufgefordert. Daraufhin sei es zu den Tätlichkeiten gekommen.
Dabei habe, so die Anklage, der 32-Jährige sieben Faustschläge gegen die drei 15-Jährigen gesetzt. Er selbst sei geschlagen, getreten, festgehalten und niedergestochen worden.
Joint geraucht
Handyaufnahmen würden das Tatgeschehen belegen, heißt es in der Anklageschrift. Der tschetschenische Erstangeklagte habe mit seinen Messerstichen in den Oberkörper den möglichen Tod des 32-Jährigen zumindest in Kauf genommen und sich damit abgefunden. Der in Vorarlberg geborene 15-Jährige sagte bislang, er habe den Mann nicht töten, sondern nur verletzen wollen. Er habe unmittelbar vor dem Vorfall einen Joint mit Marihuana geraucht und sei deshalb aggressiv geworden.
Die jugendlichen Angeklagten würden mit Notwehr und Nothilfe argumentieren. Der zuständige Staatsanwalt geht aber weder von Notwehr noch von Nothilfe aus, zumal die Angeklagten zu dritt gegen den 32-Jährigen vorgegangen seien.