Leerstandsabgabe wird eingeführt

Schwarz-grünes Wohn- und Raumplanungspaket wurde im Rechtsausschuss angenommen.
Eine Abgabe auf leer stehende Wohnungen können Gemeinden künftig erheben. Dafür hat sich am Mittwoch der Rechtsausschuss des Landtags mehrheitlich ausgesprochen. Endgültig beschlossen wird die Regelung in der Landtagssitzung am 4. Oktober. Keine Zustimmung gab es für die Leerstandsabgabe jedoch von den Freiheitlichen und den Neos. Eine Novelle des Raumplanungsgesetzes wurde im Ausschuss allerdings einstimmig angenommen. Unter anderem ist jetzt auch das leistbare Wohnen eines der gesetzlich definierten Raumplanungsziele.
Leistbares Wohnen
Durch die zwei Gesetzesnovellen soll allgemein dafür gesorgt werden, dass das Wohnen in Vorarlberg wieder leistbar wird, ließen die Verantwortlichen der schwarz-grünen Koalition wissen. So sollen beispielsweise auch die sogenannten Investorenmodelle eingedämmt werden. Diese konnten bisher dazu genutzt werden, um etwa in Tourismusgebieten die Ferienwohnungsregelungen zu umgehen, wodurch oftmals Wohnungen nur wenige Wochen im Jahr genutzt wurden und ansonsten leer standen. Dies soll künftig verhindert werden. Daneben wurde auch der Klimaschutz als Raumplanungsziel verankert, und es wird ermöglicht, dass Flächen für förderbaren Wohnraum reserviert werden können.

Grünen-Raumplanungssprecher Bernhard Weber zeigte sich über die Einführung der Leerstandsabgabe erfreut. Damit werde eine langjährige Forderung der Grünen erfüllt. Zudem kämen dadurch zusätzliche Wohnungen auf den Markt. Verwundert zeigte er sich, dass die Leerstandsabgabe von FPÖ und Neos nicht mitgetragen werde.

Ähnlich äußerten sich die ÖVP-Bereichssprecher Clemens Ender (Raumplanung) und Harald Witwer (Wohnbau) bezüglich FPÖ und Neos. Sie bemängelten zudem, dass diese keine Alternativen präsentiert hätten, wie der Leerstand in Vorarlberg bekämpft werden soll.
Positiv bewerteten Ender und Witwer jedoch, „dass im Vorarlberger Landtag Konsens darüber herrscht, weitere gesetzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um das Wohnen im Land leistbarer zu machen“.
Änderungen beim Mietrecht
FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi meldete sich nach der Ausschusssitzung zu Wort und begründete die Ablehnung der Leerstandsabgabe. Die Freiheitlichen seien gegen „zusätzliche Belastungen und Bestrafungen der Bevölkerung“. Allerdings ist für den FPÖ-Chef auch klar, dass der Leerstand mobilisiert werden muss. Der von Schwarz-Grün gewählte Weg sei jedoch der Falsche. Vielmehr brauche es Veränderungen beim Mietrecht, um leer stehende Wohnungen rasch und unkompliziert auf den Markt zu bringen. Die Bundesländer müssten hierbei die Möglichkeit haben, dies über ein entsprechendes Gesetz gemäß den örtlichen Gegebenheiten zu regeln. Für eine derartige „Verländerung“ des Mietrechts habe sich auch der Vorarlberger Landtag schon einstimmig ausgesprochen. Bitschi sieht daher Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und die schwarz-grüne Landesregierung gefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen.

Auch Neos-Klubobmann Johannes Gasser begründete nach der Sitzung die Ablehnung seiner Fraktion für die Leerstandsabgabe. Es handle sich bei dem Gesetz um „ein Bürokratiemonster“, das zugleich unverhältnismäßig und undifferenziert sei. Es würden damit keinerlei Anreize gesetzt, um leer stehende Wohnungen auf den Markt zu bringen. Umfragen würden klar zeigen, dass die Besitzerinnen und Besitzer ihre Wohnungen vor allem deswegen nicht vermieteten, da für sie das Mietrecht zu kompliziert sei und sie außerdem die steuerlichen Auswirkungen scheuten. Dementsprechend brauche es in diesen Bereichen auch Verbesserungen.

Eine positive Rückmeldung zur Raumplanungsnovelle hatte nach der Ausschusssitzung Arbeiterkammerpräsident Bernhard Heinzle parat. Er begrüßte, dass leistbares Wohnen nun ein Raumplanungsziel ist. Dies ist aus Sicht der AK-Verantwortlichen die Grundlage, um weitere Maßnahmen gegen Baulandhortung und Spekulationen zu beschließen. Heinzle forderte diesbezüglich die Einführung eines Bewilligungsverfahrens beim Grundverkehr mit bebauten und unbebauten Grundstücken. Diese soll nur noch kaufen dürfen, wer auch Bedarf habe. Ebenso brauche es Schutzmaßnahmen, wie es sie bereits beim Grundverkehr mit landwirtschaftlichen Flächen gebe.