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Regierung einigte sich auf “Kinderschutzpaket”

20.09.2023 • 14:40 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Mädchen und Teddybär
Mädchen und Teddybär (c) Shanorsila – stock.adobe.com

Im heute stattfindenden Ministerrat wurde das “Kinderschutzpaket” beschlossen. Darin enthalten sind die Verschärfung des Sexualstrafrechts oder die Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen.

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat ihr “Kinderschutzpaket” beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes. Diese Regierungsvorlagen werden nun dem Parlament übermittelt werden.

Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt eines Jahres bis zu zwei Jahre Haft, teilte das Justizministerium im Anschluss der Regierungssitzung mit. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können bis zu drei Jahren Haft verhängt werden. Neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer “Vielzahl” – also mehr als 30 Bildern oder Videos – von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis zu zehn Jahren Haft drohen.

Die drei Säulen des Kinderschutzpakets

Die am Mittwoch beschlossenen Regierungsvorlagen sind Teil eines Maßnahmenpakets, das laut Regierung auf drei Säulen aufbaut: Prävention, Strafverfolgung und Sanktionen sowie Opferschutz.

Damit soll für einen “umfassenden Schutz” von Kindern vor sexueller Gewalt gesorgt werden. “Kinder sollen nicht Opfer werden. Sie sollen schon vorher vor Übergriffen und Missbrauch geschützt werden”, hieß es dazu aus den zuständigen Ministerien. Dafür werden Kinderschutzkonzepte an den Schulen eingeführt.

Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter und Täterinnen. Um eine Ausweitung der Verbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.

Kinderschutz-Kampagne soll kommen

Eine Lösung wurde laut Regierung auch für das sogenannte “Sexting” unter gleichaltrigen Minderjährigen gefunden. Das Justizministerium regelt künftig per Erlass, dass in solchen Fällen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, auch wenn Unter-14-Jährige beteiligt sind. Sollte doch die Strafverfolgung angezeigt sein, wird zu prüfen sein, ob eine Diversion möglich ist, sofern dies nicht aufgrund der Schwere der Tat und den Folgen für das Opfer ausscheidet.

Um in der Bevölkerung mehr Bewusstsein für das Thema Missbrauch zu schaffen, wird in den kommenden Monaten eine Kinderschutz-Kampagne umgesetzt. Durch das Maßnahmenpaket wird auch der frühere und als verharmlosend kritisierte Begriff der “Pornographischen Darstellung Minderjähriger” im Gesetz durch den Begriff “Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen” ersetzt.

“Klassisches Beispiel für Anlassgesetzgebung”

Nicht nur Justizministerin Zadic und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) lobten das Paket, auch Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). “Das ist ein klassisches Beispiel für Anlassgesetzgebung.

Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit Anlässe gegeben hat, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen”, spielte sie auf das Urteil in der Causa Teichtmeister an, ohne diese direkt anzusprechen.” Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss und der folgenden Umsetzung der verpflichtenden Kinderschutzkonzepte an den Schulen haben wir einen neuen Meilenstein erreicht”, meinte auch Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).