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Wasserpistole geklaut: Zweieinhalb Jahre Haft

30.10.2023 • 14:21 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Wasserpistole geklaut: Zweieinhalb Jahre Haft
Wegen einer Wasserpistole wurde der Mann verurteilt. Shutterstock

Strafe fiel streng aus, weil einschlägig vorbestrafter 33-Jähriger in Tankstelle räuberischen Diebstahl beging.

Wegen räuberischen Diebstahls, Diebstahls, Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch in einem Schöffenprozess zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Monate aus einer widerrufenen vorzeitigen Haftentlassung. Damit beträgt die Gesamtstrafe zweieinhalb Jahre Haft. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Man stahl Wasserpistole und weitere Gegenstände

Der arbeitslose und durch Drogenersatzmedikamente beeinträchtigte 33-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen Ende Juni in einem Feldkircher Tankstellenshop Verpackungen von drei Lufterfrischern aufgerissen und eine Wasserspritzpistole und drei Thunfischdosen gestohlen. Beim Hinausgehen hat er einen Tankstellenmitarbeiter zur Seite gestoßen, der deswegen auf den Boden fiel.

Der Schöffenprozess fand in Feldkirch statt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Schöffenprozess fand in Feldkirch statt. Hartinger

Ende Juli hat der Angeklagte als Anhalter die Geldtasche mit 400 Euro und einer Bankomatkarte einer 25-jährigen Autolenkerin gestohlen, die ihn mitfahren ließ. Drei Tage zuvor ist der 33-Jährige am Landesgericht verurteilt worden.

Vorher bereits zwei Mal verurteilt

Staatsanwalt Rusch wies darauf hin, dass der Angeklagte bereits in der Vergangenheit einmal wegen räuberischen Diebstahls verurteilt worden ist. Erschwerend wirkten sich vor allem die fünf einschlägigen Vorstrafen und der rasche Rückfall aus.

Der Angeklagte wurde dazu verpflichtet, dem Tankstellenbetreiber 20 Euro und der Autofahrerin 450 Euro als Schadenersatz zu bezahlen.

Verteidiger Julius Schneider meinte, die Tat in der Tankstelle sei kein räuberischer Diebstahl, sondern nur ein Diebstahl. Der Angeklagte sagte, er wolle sich noch einmal einer Drogentherapie unterziehen.