Entlassen: Satirevideos aus Büro veröffentlicht

Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung: Unter anderem wird Entlassung in einvernehmliche Trennung umgewandelt.
Die junge Frau wurde entlassen. Denn die Mitarbeiterin eines Reisebüros hat satirische Handyvideos vom Arbeitsplatz auf der Videoplattform TikTok veröffentlicht.
Arbeitsprozess vor der ersten Verhandlung beendet
Die Angestellte bekämpfte ihre Entlassung vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag mit einem gerichtlichen Vergleich schon in der ersten Verhandlung beendet. Die gütliche Einigung sieht vor, dass das beklagte Reisebürounternehmen der Ex-Mitarbeiterin 1500 Euro netto bezahlt. Zudem wird die Entlassung nachträglich in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt. Jede Streitpartei kommt für die eigenen Prozesskosten auf. Damit gelten die wechselseitigen Ansprüche für verglichen.

Der Betreiber des beklagten Reisebürounternehmens sagte vor Gericht, die Klägerin habe die Idee für die satirischen Videos gehabt und die Clips auf TikTok veröffentlicht. Deshalb seien die beiden anderen Mitarbeiter, die an den Videos mitgewirkt hätten, nicht entlassen worden. Während der Arbeitszeit seien die Videos in der Filiale des Reisebüros gedreht worden. Dafür sei das Büro geschlossen worden. Kunden hätten sich darüber beschwert.
Branche veralbert
Inhaltlich sei die Reisebürobranche in den veröffentlichten Videos auf dümmliche Weise veralbert worden, so der Reisebürounternehmer. So habe eine Mitarbeiterin auf einer Weltkarte Amerika mit einem anderen Erdteil verwechselt. Für einfache Grundrechnungen sei ein Taschenrechner verwendet worden. In einem anderen Video habe man sich aus der Bürokasse mit Geld bedient, mit dem Hinweis, man habe ja so viel davon.
Nicht böse gemeint
Stimmen seien für die Videos verfremdet und Zitate aus Spielfilmen verwendet worden, so etwa aus „Der Schuh des Manitu“, sagte Beklagtenvertreter Stefan Hämmerle. Zu sehen gewesen seien auf einigen Videos das Firmenlogo und Unterlagen des Reisebüros. Die Klägerin habe es mit ihren ironischen Videos wohl nicht böse gemeint. Sie sei dabei aber zu weit gegangen.
Hand gereicht
Die von der Arbeiterkammer rechtlich vertretene Klägerin sagte, die Videos seien außerhalb der Arbeitszeit aufgenommen worden. Die Videos seien inzwischen gelöscht worden. Mittlerweile habe sie eine andere Arbeit gefunden. Ihr ehemaliger Chef reichte ihr nach der Gerichtsverhandlung die Hand und wünschte ihr alles Gute. Der Unternehmer sagte zuvor, auch seine Tochter habe ihn auf die TikTok-Videos aufmerksam gemacht.