Aus dem Gerichtssaal
Ferienhaus: Bewilligung auch für neue Besitzer
Gemeindevertreter entzogen Söhnen der früheren Eigentümer Bewilligung. Verwaltungsrichter änderte nun aber diese Entscheidung.
Von Seff Dünser
Das Haus darf nun doch weiterhin als Ferienhaus mit Ferienwohnungen genutzt werden. Die Ausnahmebewilligung gilt auch für die neuen Eigentümer. Das wurde jetzt am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz entschieden. Dort gab Richter Reinhard Köpfle der vom Dornbirner Rechtsan