Spitalsbesuche nur in Ausnahmefällen

Besuchsverbot in Vorarlbergs Krankenhäusern. Es gibt Ausnahmen.
Das Land Vorarlberg hat ein Besuchsverbot für die Krankenhäuser erlassen. Öffentlich gemacht wurde der Erlass am Dienstag. „Die Menschen in den Spitälern müssen besonders geschützt werden – zum einen vor allem ältere und chronisch kranke Patientinnen und Patienten, zum anderen die Mitarbeitenden. Wir müssen darauf achten, dass die Gesundheitsversorgung funktionsfähig bleibt“, betont Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher.
Dabei spielt es keine Rolle, welche Farbe die Corona-Ampel für den Bezirk anzeigt, in welchem das Spital ist. Das Besuchsverbot wurde für alle Krankenhäuser ungeachtet ihrer geografischen Lage ausgesprochen.
Alle Krankenhäuser
Der Grund liegt darin, dass die Krankenanstalten weiträumige Einzugsgebiete und über das Land verteilte Patienten- und Besucherströme haben. „Durch die hohe Mobilität der Bevölkerung würde ein differenziertes Besuchsverbot nicht die gewünschte Wirkung zeigen“, erklärt Rüscher.
Die Landesrätin rechnet mit Kritik aus der Bevölkerung, hofft aber auch auf Verständnis. „Wir sind uns bewusst, dass das Besuchsverbot einen Einschnitt in die sozialen Strukturen darstellt und eine besondere Herausforderung in einer schwierigen Zeit ist. Diese Entscheidung zu treffen, ist uns nicht leichtgefallen. Es liegt aber in unserer Verantwortung, die klare Empfehlung der Experten umzusetzen.“
Ausnahmen erlaubt
Ausnahmen von der Regelung gibt es auch. So ist das Besuchen von Schwerstkranken oder Sterbenden auf der Intensiv- oder Palliativstation ebenso erlaubt wie jener der Eltern bei ihren hospitalisierten Kindern. Auch werdenden Vätern soll, noch anders als zu Zeiten des Lockdowns, während und nach der Geburt ihres Kindes der Zutritt zu den Spitälern erlaubt werden. Gleiches gilt für eine Begleitperson der werdenden Mutter anstelle des Vaters.
Weiterhin keinen Zutritt hat die Bevölkerung zu Spitalsambulanzen. Lediglich in Notfällen oder nach ärztlicher Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit dürfen die Ambulanzen aufgesucht werden. Sollte ein Patient vom Krankenhaus kontaktiert und ein Termin vereinbart worden sein, ist der Zutritt zu Ambulanzen ebenfalls gestattet.
Weiterhin im Einsatz, auch für Ferndiagnosen bei Nicht-Corona-Beschwerden, ist die Gesundheitshotline 1450. Sie soll den Besuch in der Ambulanz ohnehin obsolet machen.