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Datenschutz: Land geklagt

25.11.2020 • 19:55 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
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Symbolbild/Shutterstock

Tankbetrüger fälschte Kennzeichen – BH erteilte falsche Auskunft.

Die Klägerin verlangt vom Land Vorarlberg 5000 Euro Schadenersatz. Denn eine Bezirkshauptmannschaft hat ihrer Ansicht nach gegen den Datenschutz verstoßen. Weil die BH einer Tankstelle schriftlich eine falsche Auskunft erteilt habe. Deshalb sei sie zu Unrecht zunächst eines Tankbetrugs verdächtigt worden. Eine Kundschaft hat im Sommer 2018 bei einer Dornbirner Tankstelle getankt, ohne zu bezahlen. Mit Aufnahmen aus der Überwachungskamera konnte das Kennzeichen des gesuchten Autos festgestellt werden. Der Tankstellenbetreiber erkundigte sich bei der BH danach, auf wen der Pkw zugelassen war. Der zuständige BH-Sachbearbeiter teilte dem Tankstellenbetreiber im August 2019 per Mail mit, dass die Klägerin die Zulassungsbesitzerin des Fahrzeugs mit dem angefragten Kennzeichen ist. Allerdings fährt diese ein Auto eines rumänischen Herstellers. Die Halteranfrage des Tankstellenpächters bei der BH bezog sich aber auf einen Pkw aus deutscher Produktion.

Kein deutsches Fabrikat

Der BH hätte daher doch sofort auffallen müssen, dass die Klägerin nicht die gesuchte Tankbetrügerin sein kann, wird in der Klage bemängelt. Ein rumänisches Auto sei kein deutsches, sagte der Richter im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zum Zeugen von der Bezirkshauptmannschaft. Der BH-Mitarbeiter wies darauf hin, dass er das Foto vom gesuchten Auto erst einige Tage nach der von ihm vorgenommenen Halteranfrage bekommen habe. Jedenfalls habe er zum Kennzeichen, nach dem er gefragt worden sei, die richtige Zulassungsbesitzerin ermittelt.
Erst später stellte sich heraus, dass der mutmaßliche Tankbetrüger offenbar mit einem gefälschten Kennzeichen gefahren ist. Der Tatverdächtige hatte das Kennzeichen der Klägerin nachgeahmt.

Schreiben von Tankstellenpächter

Die Frau erhielt ein Schreiben vom Tankstellenpächter, das sich auf die Halteranfrage bei der BH stützte. Darin wurde sie des Tankbetrugs verdächtigt und aufgefordert, die Tankrechnung zu bezahlen. Sie sei zivilrechtlich aber nicht geklagt worden, sagte die Klägerin in dem Zivilprozess, in dem noch kein Urteil ergangen ist. Der Richter kopierte während der jüngsten Verhandlung einen neuen Schriftsatz der klagenden Partei, den er dann im Gerichtssaal dem Beklagtenvertreter übergab. „Darf ich’s schon weitergeben?“, ohne den Datenschutz zu verletzen, fragte der für seinen subtilen Humor bekannte Zivilrichter den Klagsvertreter.