Berufung: Mehr Haft für Gewalttäterin

Kundin attackierte Verkäuferin mit Flasche: Nun zehn statt sieben Monate Gefängnis für Vorbestrafte.
Die Arbeitslose hat nach den gerichtlichen Feststellungen bei einem Kiosk in Bregenz versucht, einen Taschenaschenbecher im Wert von 4,80 Euro zu stehlen. Die ertappte 28-Jährige rannte laut Urteil ohne Beute davon, verfolgt von der Kiosk-Mitarbeiterin. Demnach blieb die Flüchtende abrupt stehen und versuchte, der Verkäuferin eine Glasflasche gegen den Kopf zu schlagen. Die 25-jährige Trafik-Angestellte konnte nach eigenen Angaben mit dem Kopf noch rechtzeitig ausweichen und wurde nicht getroffen. Unmittelbar danach hat die Angeklagte nach Ansicht der Richter der Verkäuferin damit gedroht, sie umzubringen.
Haft auf zehn Monate angehoben
Dafür wurde die mit acht Eintragungen ins Strafregister belastete Angeklagte in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. In zweiter Instanz wurde in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) die Freiheitsstrafe um drei Monate auf zehn Monate angehoben. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die Berufungsrichter gaben der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge, aber nicht der Berufung der Angeklagten.
Versuchter Schlag mit Glasflasche
Angeklagt war der versuchte Schlag mit der Glasflasche als Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Die Richter gingen jedoch nur davon aus, dass die Angeklagte die Verkäuferin leicht verletzen wollte.
Diebesgut zurückgegeben
Angeklagt war die Mutter eines Kindes auch wegen versuchten Diebstahls des Aschenbechers. Die Richter nahmen allerdings zu ihren Gunsten eine straffreie tätige Reue an. Weil sie das in ihrer Tragetasche versteckte Diebesgut zurückgegeben habe, bevor die Polizei von der Tat erfahren habe.