Lokal

Der Testballon Öffnung fliegt bald

09.03.2021 • 22:57 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Die Vorbereitungen für die Öffnung sind bereits angelaufen.                                                                 Hartinger
Die Vorbereitungen für die Öffnung sind bereits angelaufen. Hartinger

Ab 15. März öffnet Vorarlberg seine Gastronomie.

Nun ist es fix. Am Montag wird im „Vorbildland“ Vorarlberg der Testballon starten. Die Ausgangslage war klar: Die Inzidenz liegt bei 73,3. und ist seit Tagen recht stabil. Landeshauptmann Markus Wallner betont, dass die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern stehen wir einfach gut da. In Salzburg etwa ist diese Zahl bei 236.“ Das hat auch damit zu tun, dass der Mutationsanteil noch sehr gering ist im Land. Der liegt in Vorarlberg bei circa 30 Prozent.
Die Öffnungsschritte gelten indoor und outdoor. In vier großen Bereichen werden ab dem 15. März Öffnungen und Lockerungen stattfinden: Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungen, Sport sowie Selbsthilfegruppen.

Laborsituation Vorarlberg

Ein wesentlicher Eckpfeiler sollen neue Selbsttest als zusätzliches Kontrollinstrument werden. Insgesamt eine Million wurden bestellt und werden ab heute geliefert. „Da betreten wir absolutes Neuland. Das unterstreicht unsere Vorreiterrolle“, erklärt Wallner. Nur in der Gastronomie werden die Selbsttests nicht zum Einsatz kommen.
Im Detail sieht die neue Regelung vor, dass die allgemeine Ausgangsbeschränkung in allen vier Bereichen nach wie vor beibehalten wird. Das heißt: Ab 20 Uhr muss man zu Hause sein.

Kinder und Jugend

Für Kinder und Jugendlichen sind alle Aktivitäten im Freien und in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Für Outdoor-Aktivitäten braucht es keinen Test. Im Indoor-Bereich wird ein negativer Test abgefragt. Zudem kommt eine Registrierungspflicht. Und ein Covid-19-Beauftragter soll sicherstellen, dass alle Maßnahmen umgesetzt werden. „Für den Sport bedeutet das, dass alle Trainings für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erlaubt sind“, erläutert Gesundheitslandesrätin Martin Rüscher. Nur körpernahe Sportarten wie Judo oder Ringen dürfen nicht ausgeführt werden. „Im Fußball darf trainiert werden. Aber Matches und ein Meisterschaftsbetrieb sind noch nicht möglich“, ergänzt Rüscher. Zudem gibt es Beschränkungen in der Gruppengröße: Outdoor maximal 20 Personen und Indoor 10. Im Bereich der Kultur und außerschulischen Jugendaktivitäten gilt zudem eine altersbezogene Maskenpflicht: Kinder bis zu sechs Jahre brauchen keine Maske. Bis 14 Jahre genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz und über 14 braucht es eine FFP2-Maske. Ausgenommen sind davon zum Beispiel Proben mit der Blasmusik.

Kultur

Im Bereich Veranstaltungen und Kultur (siehe auch Seite 24/25) sind Zutrittstests Pflicht. Dabei sind die neuen Selbsttests erlaubt. „Und es gilt eine Registrierungspflicht, um im gegebenen Fall rasch und schnell reagieren zu können“, führt Rüscher weiter aus. Zudem sind Veranstaltungen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und maximal 100 Personen möglich. Das gilt für drinnen und draußen. „Im Innenbereich dürfen maximal 50 Prozent des Fassungsvermögens gefüllt sein. Und es gilt eine ständige FFP2-Maskenpflicht. Auch am Sitzplatz“, erläutert die Gesundheitslandesrätin.

Gastronomie

Auch in der Gastronomie werden Zutrittstests verpflichtend. Allerdings sind hier die Selbsttests nicht erlaubt. Nur PCR-Tests und Antigentest ermöglichen den Zutritt. Es gilt auch hier eine Registrierungspflicht. Und die Personenanzahl pro Tisch ist auf vier reduziert. Ausgenommen es kommen alle Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. „Es gilt auch eine Abstandspflicht zwischen den einzelnen Tischen von zwei Metern“, ergänzt Rüscher. Zu guter Letzt dürfen Selbsthilfegruppen wieder aktiv werden. Auch hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und einen Mindestabstand.

Neue Teststrategie

„Wir überschreiten damit eine Schwelle und bringen erstmals Selbsttests in die Breite. Für Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich werden diese Selbsttests zugelassen sein“, freut sich Landesrat Christian Gantner. Ab dem 15. März ist die Selbsttestung von zu Hause möglich. Die Gültigkeit ist auf 24 Stunden beschränkt. Man muss sich für diese Selbsttests auf einer digitalen Plattform registrieren. Mittels QR-Code wird dieser Test einmalig hochgeladen. Im Anschluss erhält man eine Bestätigung via SMS oder Mail. Erhältlich sind sie bei verschiedenen Ausgabestandorten.
Wichtig sei nun, dass alle Selbstverantwortung zeigen. Denn dieser Schritt ist mit Risiko verbunden. „Es braucht eine verantwortungsvolle Mitarbeit der Bevölkerung. Nur so kann die Öffnung funktionieren“, sagt Wallner abschließend.