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Die Initiative Ludesch lässt nicht locker

11.03.2021 • 19:48 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
2019 stimmten die Ludescher für den Erhalt der Grünflächen, sprich gegen die Rauch-Erweiterung. <span class="copyright">Hartinger</span>
2019 stimmten die Ludescher für den Erhalt der Grünflächen, sprich gegen die Rauch-Erweiterung. Hartinger

Landesweite Aktion für Volksabstimmungen.

Die Initiative Ludesch, die sich dereinst mit einer Volksabstimmung gegen die Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch in Ludesch zu wehren versuchte, zieht nun für die direkte Demokratie ins Feld. In einer konzentrierten Aktion wurde gestern in mehr als 30 Gemeinden ein und dieselbe Volksabstimmung eingebracht. Geht es nach der Initiative und deren Unterstützer in den Gemeinden, soll die Bevölkerung darüber abstimmen, ob die Gemeindevertretung sich politisch für eine Wiedereinführung des Volksabstimmungsrechts von Bürgern einsetzen soll.
Anlass für den Vorstoß ist der Umstand, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Zuge der Anfechtung des Ludescher Votums Teile des Vorarlberger Gemeinde- und des Volksabstimmungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat.

„Geht nicht um Ludesch“

Chris­toph Aigner, Mitbegründer der Initiative, betont, dass es bei den beantragten Volksabstimmungen nicht um Ludesch gehe, sondern um das „zutiefst demokratische und bürgerliche Recht, verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene veranlassen zu können“. Das Ziel der Initiative ist ein gemeinsamer Antrag von mindestens zehn Gemeindevertretungen für die Abhaltung einer landesweiten Volksabstimmung über den Gesetzesbeschluss des Landtags, mit dem das bürgerliche Initiativrecht aus der Landesgesetzgebung gestrichen werden soll. Damit will die Initiative einen Präzedenzfall schaffen, anhand dessen das Verhältnis von direkter zu repräsentativer Demokratie diskutiert und entschieden werden muss.Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof gilt erst ab Ende Dezember 2021, bis dahin hat das Land Zeit eine Novelle zu erstellen – und bis dahin sind vom Volk ausgehende Abstimmungen rein theoretisch noch möglich. Die Initiative nutzt nun diese Frist und ließ gestern ihre Unterstützer ausschwärmen, um in insgesamt 31 Gemeinden entsprechende Anträge auf die Durchführung von Volksabstimmungen einzubringen.

Zwei Antragsteller vor dem Frastanzer Rathaus. <span class="copyright">Privat</span>
Zwei Antragsteller vor dem Frastanzer Rathaus. Privat

Wie viele tatsächlich eingereicht wurden, konnte Aigner auf Anfrage nicht sagen.
Die Initiative will mit der Aktion eine öffentliche Diskussion über „den Verlust dieses zutiefst demokratischen und bewährten Bürgerrechts“ anstoßen. Zudem soll der Vorstoß den bereits laufenden politischen Ansätzen zu einer Verfassungsänderung den nötigen Nachdruck verleihen. Wie berichtet hat der Landtag einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass sich die Landesregierung beim Bund für die Wiedereinführung eines bürgerlichen Initiativrechts bei Volksabstimmungen einsetzen soll. Auch Bundes- und Nationalräte setzen sich für das demokratiepolitische Anliegen ein.

Volksabstimmung

In diesen Gemeinden gibt es bereits Unterstützer:

Bregenz, Hard, Höchst, Hörbranz, Hittisau, Mittelberg, Kennelbach, Wolfurt, Dornbirn, Feldkirch, Frastanz Rankweil, Röthis, Zwischenwasser, Weiler, Klaus, Götzis, Bludenz, Innerbraz, Ludesch, Nüziders, Thüringen, Nenzing, Thüringerberg, Röns, Schnifis, Schlins, Satteins, Blons, Bartholomäberg, Schruns, Tschagguns

Die Initiatoren wollen den Antrag nun in möglichst vielen weiteren Gemeinden einbringen. Dafür werden noch Unterstützer gesucht.