Drei Monate Haft für Missbrauch per Internet

36-Jähriger ließ sich von 13-Jähriger Onanie-Videos und -fotos schicken.
Am 4. Februar 2018 hat der geständige Angeklagte eine ihm unbekannte 13-Jährige aus Deutschland im Internet mit Erfolg dazu aufgefordert, ihm Videos und Fotos zu schicken, die das Mädchen beim Onanieren zeigen.
Schuldspruch
Dafür wurde der 36-jährige Dornbirner am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen der Verbrechen des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen.
Deswegen wurde der Angeklagte zu elf Monaten Gefängnis verurteilt.
Davon beträgt der unbedingt zu verbüßende Teil drei Monate Haft. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer ist nicht rechtskräftig.
Vorbestrafung
Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Bei der verhängten Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Die Richter hatten bei der Strafbemessung die Verurteilung des Arbeitslosen vom 20. Juli 2020 am Landesgericht zu berücksichtigen.
Denn damals hätte theoretisch auch schon über die nunmehrigen Vorwürfe verhandelt werden können. Im Vorjahr wurde über den ledigen und kinderlosen Mann wegen des Besitzes von Kinderpornografie eine unbedingte Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten verhängt.
Kein persönlicher Kontakt
Mildernd war etwa der Umstand, dass es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen dem Angeklagten und der Minderjährigen gekommen ist.
Deshalb sei der schwere Missbrauch im unteren Bereich des Tatbildes anzusiedeln, sagte Richter Wallnöfer in seiner Urteilsbegründung. Weil die 13-Jährige über die angeforderten Sexvideos bereits verfügte, wurde nur versuchter schwerer Missbrauch angenommen.
Der von Dieter Klien verteidigte Angeklagte hat das Urteil zunächst falsch verstanden. „Also, ich bin in Freiheit?“, fragte der 36-Jährige. Nein, antwortete der Vorsitzende des Schöffensenats, er müsse drei Monate absitzen.