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NS-Wiederbetätigung im Klassenzimmer

07.05.2021 • 20:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die vier Rädelsführer im Alter von mittlerweile 19, 20 und 22 Jahren wurden wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu Geldstrafen verurteilt. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Die vier Rädelsführer im Alter von mittlerweile 19, 20 und 22 Jahren wurden wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu Geldstrafen verurteilt. Symbolbild/Hartinger

In der HTL Dornbirn kam es zu Hitlergrüßen und NS-Parolen.

Hitlergrüße, Heil-Hitler- und Sieg-Heil-Rufe, an die Schultafel gemalte Hakenkreuze, Parolen wie „Juden gehören vergast“ und „Nazi-Deutschland kehrt zurück“ im Klassenzimmer und in der Chatgruppe der Klasse: Zwischen dem Schuljahr 2016/2017 und Dezember 2018 hätten sich alle 17 Schüler einer Klasse der HTL Dornbirn daran beteiligt, sagte Staatsanwältin Konstanze Manhart in ihrem Anklagevortrag.

Mehrere Verfahren eingestellt

Gegen mehrere Schüler hat die öffentliche Anklägerin die Strafverfahren mit Diversionen eingestellt – mit Geldbußen, gemeinnütziger Arbeit und Probezeiten ohne Sanktionen. Die vier unbescholtenen und geständigen Rädelsführer im Alter von mittlerweile 19, 20 und 22 Jahren wurden angeklagt und am Freitag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu Geldstrafen von jeweils 300 Tagessätzen verurteilt.

Die Geldstrafen fielen so aus: 9000 Euro, davon 4500 unbedingt, für den 19-Jährigen mit dem Brutto-Monatseinkommen von 4500 Franken, der zu den Tatzeiten ein Jugendlicher war; 1200 Euro für den 20-jährigen Arbeitslosen, der bei den letzten Taten kein Jugendlicher mehr war; ebenfalls 1200 Euro für den 22-jährigen Zivildiener; 1200 Euro, davon 600 Euro unbedingt, für den 20-Jährigen, der im Tatzeitraum noch nicht 18 war.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Urteile, die von den Angeklagten angenommen wurden, sind nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Für die Jugendlichen betrug der Strafrahmen bis zu fünf Jahre Gefängnis, für die jungen Erwachsenen bis zu zehn Jahre. Die verhängten Geldstrafen entsprechen fünf Haftmonaten.

Die Sanktionen fielen deshalb milde aus, weil die Beschuldigten ihre Taten aufgearbeitet haben, wie der vorsitzende Richter Richard Gschwenter lobend anmerkte. Die Schüler nahmen an Workshops zu Gruppendynamik und den Gräueln des Nationalsozialismus teil, hielten Vorträge im Jüdischen Museum und besuchten das ehemalige Konzentrationslager Dachau.

Gesetz weiterhin nötig

Das Verfahren habe gezeigt, dass das Verbotsgesetz nach wie vor zeitgemäß sei, sagte Richter Gschwenter. Denn wie der Nationalsozialismus sei auch die Wiederbetätigung im Dornbirner Klassenzimmer durch Gruppendynamik entstanden. Jeder habe dazugehören wollen. Deshalb werde mit dem Verbotsgesetz zu Recht die Absicht verfolgt, NS-Umtriebe schon im Keim zu ersticken.