Gemeinde haftet für tödlichen Wanderunfall

14-Jährige stürzte aufgrund morschen Geländers in Silbertal in den Tod.
Bei einem tragischen Unfall auf einem Wanderweg in Silbertal ist im Oktober 2016 eine 14-jährige Schweizerin wegen eines morschen Holzgeländers ums Leben gekommen.
Sturz in den Tod
Die Wanderin hatte sich auf dem Erlebnisweg der Montafoner Gemeinde an einen 106 Zentimeter hohen Absicherungszaun angelehnt.
Dabei brach der morsche, vier Meter lange und zehn Zentimeter dicke oberste Rundbalken auseinander. Die Jugendliche stürzte 18 Meter über steiles Gelände in einen Bach und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.
ie Eltern und die mittlerweile 14-jährige Schwester der Verstorbenen haben die Gemeinde Silbertal verklagt und verlangen 193.000 Euro Schadenersatz. Davon entfallen 150.000 Euro auf Trauerschmerzengeld. Die drei Kläger machen die Montafoner Gemeinde für das Unglück verantwortlich.
Klagebegehren stattgegeben
Im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde in erster Instanz dem Klagebegehren dem Grunde nach stattgegeben. Über die Höhe der finanziellen Ansprüche muss erst noch verhandelt werden.
Das teilte auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Demnach haftet die beklagte Gemeinde als Wegehalterin für den schlechten Zustand des Holzgeländers. Der Zaun war, entnimmt Stütler dem Urteil, teilweise schon so morsch, dass er den strengen Sicherheitsanforderungen nicht mehr gerecht geworden ist.
Berufung der Gemeinde
Das Feldkircher Ersturteil sei nicht rechtskräftig, berichtete der Sprecher des Landesgerichts. Über die Berufung der beklagten Gemeinde habe das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) noch nicht entschieden.
Der Beklagtenvertreter beantragte in erster Instanz vergeblich die Abweisung der Klage. Denn nach Ansicht des Anwalts der Gemeinde liegt Eigenverschulden der Wanderin vor. Die 14-Jährige hätte sich demnach nicht an das Holzgeländer anlehnen dürfen.
Gemeindearbeiter freigesprochen
Im Strafverfahren wurden die beiden angeklagten Gemeindearbeiter, die für die Wartung des Holzgeländers zuständig waren, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Nach Ansicht der Strafrichterin des Bezirksgerichts Bludenz und des Berufungssenats des Landesgerichts sind die Gemeindearbeiter nicht mitverantwortlich für den tödlichen Unfall.
Demnach haben die beiden Bauhofarbeiter im Mai 2016 die Standfestigkeit des Holzgeländers überprüft und dabei keine Schwachstellen gefunden.
An das Urteil im Strafprozess sei sie nicht gebunden, merkte die Richterin im Zivilprozess an, so Stütler.
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