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Lügender Zeuge muss 1920 Euro bezahlen

22.06.2021 • 21:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Als Zeugen in einem Strafprozess um Körperverletzung am Bezirksgericht Dornbirn haben die beiden jungen Zeugen nach den gerichtlichen Feststellungen gelogen. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Als Zeugen in einem Strafprozess um Körperverletzung am Bezirksgericht Dornbirn haben die beiden jungen Zeugen nach den gerichtlichen Feststellungen gelogen. Symbolbild/Hartinger

18-Jähriger gab wahrheitswidrig an, Opfer einer Schlägerei nicht gesehen zu haben.

Als Zeugen in einem Strafprozess um Körperverletzung am Bezirksgericht Dornbirn haben die beiden jungen Zeugen nach den gerichtlichen Feststellungen gelogen. Das trug den beiden arbeitslosen Angeklagten am Landesgericht einen Schuldspruch wegen falscher Beweisaussage ein.

Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete 18-Jährige zu einer Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Weil er unbescholten und noch jugendlich ist, kam der 16-jährige Zweitangeklagte mit einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) davon. Der unbedingte, zu bezahlende Teil beträgt für den 16-Jährigen 360 Euro. Keines der Urteile ist rechtskräftig.

Falschaussagen

Für den jungen Erwachsenen wäre die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis gewesen, für den Jugendlichen eineinhalb Jahre. Dass keine seiner fünf Vorstrafen einschlägig gewesen sei, habe den 18-Jährigen vor einer (bedingten) Haftstrafe bewahrt, merkte Richterin Sabrina Tagwercher an.

Nach Überzeugung der Strafrichterin haben die Angeklagten als Zeugen wahrheitswidrig behauptet, sie hätten das Opfer der Körperverletzung unmittelbar danach im Freien nicht gesehen, weil sie daheim gewesen seien. Die Strafrichterin glaubte dem Opfer der Körperverletzung. Der 19-Jährige sagte, nachdem er geschlagen worden sei, sei er noch am selben Abend auf die beiden Angeklagten getroffen.

Freispruch

Freigesprochen wurde der 18-jährige Erstangeklagte am Landesgericht vom zusätzlichen Vorwurf der versuchten Begünstigung. Im Strafantrag wurde ihm zur Last gelegt, er habe als Zeuge mit seiner Falschaussage versucht, dem Angeklagten der Körperverletzung eine Verurteilung zu ersparen. Am Bezirksgericht Dornbirn wurde der dortige Angeklagte wegen Körperverletzung schuldig gesprochen.